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3118 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://12-12-2012-5A_908-2012
  1. 130 III 400
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    51. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Ausgleichskasse Z. (Beschwerde) 7B.41/2004 vom 17. Mai 2004
    Regeste [D, F, I] Pfändbarkeit von Taggeldern nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung, Beschwerdelegitimation (Art. 17 ff., Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a und Art. 93 Abs. 1 SchKG). Der Drittschuldner ist nicht legitimiert, Beschwerde gegen die Pf...
  2. 94 III 83
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    16. Entscheid vom 10. September 1968 i.S. Frédéric.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung eines in Frankreich eröffneten Konkurses auf das Vermögen des Gemeinschuldners in der Schweiz. 1. Bundesrechtliche Fristen. Die Gleichstellung der Samstage mit den staatlich anerkannten Feiertagen (Bundesgesetz vom 21. Juni 1963) beeinflusst...
  3. 127 III 572
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    98. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 2001 i.S. A. gegen Obergericht des Kantons Thurgau als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Der Gläubiger, der die Pfändungsurkunde anfechten will, weil er mit dem Ermessensentscheid des Betreibungsamtes betreffend das Existenzminimum des Schuldners nicht einverstanden ist, hat innert zehn Tagen seit ...
  4. 105 III 48
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    11. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. September 1979 i.S. W. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum...
  5. 136 III 51
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    5. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Bank Y. und Betreibungsamt Basel-Stadt (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_627/2009 vom 4. Dezember 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 92 f., 265 f. SchKG; Fortsetzung der Betreibung gestützt auf einen Konkursverlustschein. Verhältnis der gerichtlichen Feststellung neuen Vermögens gemäss Art. 265a SchKG zur nachfolgenden Pfändung (E. 3).
  6. 109 III 93
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. September 1983 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 265 Abs. 2 SchKG. Erhebt der Schuldner die Einrede des mangelnden neuen Vermögens, so hat das Betreibungsamt den Arrest desungeachtet zu vollziehen, wenn es nicht in den Notbedarf eingreifen muss.
  7. 112 III 19
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    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. März 1986 i.S. A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verarrestierung oder Pfändung des Verdienstes eines Selbständigerwerbenden (Art. 93, 275 SchKG). Wird der Verdienst eines Selbständigerwerbenden mit Arrest belegt oder gepfändet, so sind von seinem Bruttoeinkommen vorerst die Gestehungskosten abzuziehen...
  8. 134 III 608
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    95. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Betreibungsamt A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_374/2008 vom 11. August 2008
    Regeste [D, F, I] Pfändung einer österreichischen Alterspension; Art. 8 Abs. 1 und 2 BV, Art. 93 Abs. 1 SchKG, Art. 20 Abs. 1 und Art. 153a AHVG, Art. 20 und 32 ELG. Die ausgerichteten AHV-Renten und die Ergänzungsleistungen sind unpfändbar (E. 2.4 und 2.5). Die österrei...
  9. 120 III 71
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    23. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. August 1994 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 10 und 13 SchKG; Art. 93 SchKG; beschränkte Pfändbarkeit und Verarrestierbarkeit von Leistungen aus beruflicher Vorsorge nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses. Leistungen aus beruflicher Vorsorge sind nur vor Eintritt des lei...
  10. 107 III 78
    Relevanz
    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.

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