Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
311 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://13-04-2021-6B_822-2020
  1. 102 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Januar 1976 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 33, 186 StGB. 1. Das rechtswidrige Verweilen in einem geschützten Raum i.S. von Art. 186 StGB stellt kein bloss passives Verhalten, sondern einen Angriff auf das notwehrfähige Rechtsgut des Hausrechts dar (E. 2). 2. Die Abgabe eines Warnschusses du...
  2. 101 IV 119
    Relevanz
    31. Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli 1975 i.S. W. gegen M. und Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 2 Satz 1 StGB. Notwehrexzess liegt nicht vor, wenn ein plötzlicher tätlicher Angriff bloss durch einen leichten Schlag auf den Hinterkopf mit einem Meissel abgewehrt wird.
  3. 109 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Februar 1983 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 122 Ziff. 2 StGB. Voraussehbarkeit der Todesfolge bei Messerstichen in die Brust- und Bauchgegend bejaht (E. 2). 2. Art. 33 Abs. 2 StGB. Wer durch deliktisches Verhalten selber schuldhaft den Angriff verursacht, kann sich für seine unangemessene...
  4. 104 IV 53
    Relevanz
    17. Urteil des Kassationshofes vom 24. Mai 1978 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 33, 133 StGB; Raufhandel, Notwehr. In Notwehrlage befindet sich: - wer, zwar angetrunken und sich ungebührlich benehmend, gegen ein unberechtigtes gewaltsames Abführen sich tätlich wehrt (Erw. 2a); - nicht, wer den abziehenden Angreifern Kies nachw...
  5. 136 IV 49
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1005/2009 vom 18. Februar 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 15 StGB; Notwehr; angemessene Abwehr mit einem Messer. Beim Einsatz eines Messers zur Abwehr eines Angriffs gegen die körperliche Integrität ist besondere Zurückhaltung geboten. Er ist grundsätzlich das letzte Mittel der Verteidigung. Doch kann er ...
  6. 106 IV 246
    Relevanz
    64. Urteil des Kassationshofes vom 8. Mai 1980 i.S. Sch. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 133 StGB. 1. Der Begriff des Beteiligten im Sinne dieser Bestimmung ist weit zu fassen. Raufhandel liegt aber nur vor, wenn mindestens drei Beteiligte sich wechselseitig bekämpfen. 2. Auch der Beteiligte, der vor Erfüllung der objektiven Strafbarke...
  7. 142 IV 14
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern und A. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_454/2015 vom 26. November 2015
    Regeste [D, F, I] Tötung in Notwehrexzess; Verhältnis zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung sowie Totschlag; Art. 15 f., 111, 113 und 117 StGB. Ob der Angegriffene den Angriff provoziert hat, ist bei der Zulässigkeit bzw. der Verhältnismässigkeit der Notwehr und...
  8. 115 IV 167
    Relevanz
    38. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 29 novembre 1989 dans la cause M. c. Procureur général du canton de Genève (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 2 2. Satz StGB: Notwehrexzess, Zustand entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff. Wenn ein solcher Zustand in Betracht fällt, hat die kantonale Behörde klar darzulegen, ob der Täter sich in einer Aufregung oder Bestürzung be...
  9. 86 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. Februar 1960 i.S. Laube gegen Kurer.
    Regeste [D, F, I] Art. 33 Abs. 1 StGB. Flucht vor einem Angriff schliesst Notwehr nicht aus.
  10. 104 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. April 1978 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz
    Regeste [D, F, I] Art. 33 StGB. Notwehr. Notwehr setzt voraus, dass der Täter die Handlung, die zu einem deliktischen Erfolg führt, bewusst und gewollt zum Zwecke der Abwehr eines Angriffs vorgenommen hat.

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.