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831 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://13-06-2013-6B_330-2013
  1. 116 IV 223
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. September 1990 i.S. X. gegen Eidgenössische Zollverwaltung, Schweizerische Bundesanwaltschaft und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 73 Abs. 1 Satz 2 VStrR. Art. 123 und Art. 124 der Zollverordnung (ZV). Die Überweisung an das Strafgericht kann auch dann erfolgen, wenn ein rechtskräftiger Entscheid über die dem Strafverfahren zugrunde liegende Leistungspflicht (gemäss Art. 12 Ab...
  2. 80 IV 203
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. September 1954 i.S. Baumeler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Von wann an laufen die Fristen zur Erklärung bzw. Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn die der Eröffnung bzw. Zustellung des kantonalen Entscheides dienende Sendung auf eine in den Briefkasten des Empfängers gelegte Ei...
  3. 98 Ia 135
    Relevanz
    19. Urteil vom 23. Februar 1972 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Kantonsgerichtsausschuss des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils.
  4. 97 I 97
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 29. März 1971 i.S. X. gegen Y. und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, Fristenlauf. Berechnung der Berufungsfrist nach Art. 185 SchKG, wenn der anfechtbare Entscheid dem Inhaber eines Postfachs zugestellt und die Eingangsanzeige an einem Samstag in das Postfach gelegt wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
  5. 85 IV 115
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 12. Juni 1959 i.S. Meier gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 2 BStP. Kann der kantonale Entscheid dem Empfänger durch die Post nicht zugestellt werden und wird er trotz der hinterlassenen Einladung auf der Post auch nicht abgeholt, so beginnt die Frist zur Begründung der Beschwerde am letzten Tag de...
  6. 104 Ia 465
    Relevanz
    68. Auszug aus dem Urteil vom 22. November 1978 i.S. X. gegen Staat Luzern und Justizkommission des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Verweigerung des rechtlichen Gehörs im Rechtsöffnungsverfahren. Holt der Betriebene die Vorladung zur Rechtsöffnungsverhandlung zwar innert der ihm von der Post angesetzten Abholungsfrist von sieben Tagen, jedoch erst nach dem Verhandlungster...
  7. 100 III 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1974 i.S. ILB.
    Regeste [D, F, I] Zustellung von eingeschriebenen Sendungen an Postfachinhaber. Eine an einen Postfachinhaber adressierte eingeschriebene Sendung ist erst in jenem Zeitpunkt als zugestellt zu betrachten, in welchem sie am Postschalter abgeholt wird. Geschieht dies nicht ...
  8. 83 III 92
    Relevanz
    25. Entscheid vom 5. Dezember 1957 i.S. BIMAG.
    Regeste [D, F, I] Rekurs an das Bundesgericht. Beginn der Rekursfrist (Art. 19 SchKG, Art. 77 Abs. 2 OG) bei Zustellung des angefochtenen Entscheides an einen Postfachinhaber, der aus wichtigen Gründen verhindert ist, der Einladung zur Abholung der Sendung am Postschalte...
  9. 142 IV 286
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (Beschwerde in Strafsachen) 6B_110/2016 vom 27. Juli 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 85 Abs. 2 und Abs. 4 lit. a StPO; Zustellfiktion, Erkennbarkeit des Absenders. Damit die Zustellfiktion nach Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO greift, muss der Empfänger diejenige Behörde als Absender erkennen können, mit deren Sendung er aufgrund eines b...
  10. 127 I 31
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. August 2000 i.S. W. und Mitb. gegen K. und Mitb., Gemeinderat Untersiggenthal, Baudepartement und Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; überspitzter Formalismus, Recht auf Vertrauensschutz; Berechnung von Rechtsmittelfristen; Zustellfiktion sieben Tage nach erfolglosem Zustellungsversuch durch die Post. Die Rechtsmittelfrist beginnt sieben Tage nach dem erfolglo...

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