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1990 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://14-03-2014-4A_134-2014
  1. 92 I 18
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil vom 15. April 1966 i.S. N. gegen Kanton Solothurn und Kantonale Rekurskommission Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kantonales Prozessrecht. Berechnung der Rechtsmittelfrist, wenn der angefochtene Entscheid dem Inhaber eines Postfachs mit eingeschriebener Sendung zugestellt und die Eingangsanzeige an einem Samstag in das Postfach gelegt wird.
  2. 142 V 152
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_259/2015 vom 24. Februar 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 52 Abs. 1 ATSG; Art. 10 ATSV; Einsprache per E-Mail. Eine per E-Mail erhobene Einsprache gegen eine Verfügung des Unfallversicherers ist mangels der gemäss Art. 10 Abs. 4 Satz 1 ATSV bei schriftlich erhobenen Einsprachen erforderlichen Unterschrift...
  3. 119 II 147
    Relevanz
    31. Urteil der I. Zivilabteilung vom 6. April 1993 i.S. Andrea G. gegen Rudolf K. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 257d OR; Zahlungsrückstand des Mieters; Fristansetzung und Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. 1. Bestimmung des Beginns der dreissigtägigen Zahlungsfrist (E. 2). 2. Der Vermieter hat den Ablauf der Zahlungsfrist abzuwarten, bevor ...
  4. 92 I 253
    Relevanz
    44. Urteil vom 5. Oktober 1966 i.S. S. gegen Kanton Graubünden und Kantonale Steuerrekurskommission von Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Beweislast im Steuerverfahren. Die Frage der Beweislastverteilung stellt sich auch in einem von der Untersuchungsmaxime beherrschten Verfahren. Beweislastverteilung im Steuerverfahren (Erw. 2). Wer trägt die Beweislast für die Wahrung von Fri...
  5. 119 II 232
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 15. Juni 1993 i.S. X. gegen Y. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Rechtzeitigkeit der Erfüllung einer Geldschuld mittels Postanweisung (Art. 74 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). 1. Bei Begleichung einer Geldschuld durch einen Erfüllungsgehilfen wie bspw. die Post darf der Gläubiger nicht schlechter gestellt s...
  6. 99 Ia 216
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    25. Urteil vom 20. Juni 1973 i.S. Kiechler und Mitbeteiligte gegen Kanton Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Art. 85 lit. a OG. Volksabstimmung über die Wiedereinführung des Frühjahrsschulbeginns. Formulierung der Abstimmungsfrage. Schulkonkordat. 1. Beschwerdefrist (Erw. 2 a). 2. Anforderungen an die Klarheit der Abstimmungsfrage und an die Richtigkeit und Vo...
  7. 138 III 528
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. und Betreibungsamt Oberland (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_288/2012 vom 13. Juli 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 279 Abs. 1 und Art. 280 Ziff. 1 SchKG; Arrestprosequierung durch Betreibung. Konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden und hat sich der Gläubiger gegen die betreffende Mitteilung nicht gewehrt, wurde nie eine Betreibung hängig und fällt der...
  8. 100 III 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1974 i.S. ILB.
    Regeste [D, F, I] Zustellung von eingeschriebenen Sendungen an Postfachinhaber. Eine an einen Postfachinhaber adressierte eingeschriebene Sendung ist erst in jenem Zeitpunkt als zugestellt zu betrachten, in welchem sie am Postschalter abgeholt wird. Geschieht dies nicht ...
  9. 98 Ia 135
    Relevanz
    19. Urteil vom 23. Februar 1972 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Kantonsgerichtsausschuss des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils.
  10. 140 III 567
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_487/2014 vom 27. Oktober 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 75 und 265a SchKG; Rechtsvorschlag. Grundsätze zur Auslegung des Rechtsvorschlages als Bestreitung der Schuld und als Einrede des fehlenden neuen Vermögens (E. 2).

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