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688 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://14-12-2012-5A_757-2012
  1. 136 III 113
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Erben B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_342/2009 vom 4. Dezember 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 367 und 426 ZGB; Haftung des Beirates. Wer im Rahmen einer kombinierten Beiratschaft die verbeiratete Person innert weniger Jahre das ganze Vermögen verbrauchen lässt, ohne zu intervenieren, verletzt seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensverwaltu...
  2. 119 V 264
    Relevanz
    37. Urteil vom 17. Mai 1993 i.S. M. gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG, Art. 69 IVG, Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB. Weder im Rahmen der Mitwirkungsbeiratschaft noch der Verwaltungsbeiratschaft oder der kombinierten Beiratschaft ist der Beirat zur selbständigen Prozessführung im Streit um eine Invalid...
  3. 113 II 228
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Juli 1987 i.S. Y. gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt D. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Anhörung und Begutachtung bei kombinierter Beiratschaft im Sinne von Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB. 1. Sofern nicht medizinische Gründe eine Schonung des Betroffenen nahelegen, ist dieser vor Anordnung einer Beiratschaft anzuhören. Dabei genügt es nicht, da...
  4. 87 II 132
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    19. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Februar 1961 i.S. Frau L. gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Besteht eine in der Schweiz gegenüber einem Schweizer angeordnete Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB) weiter, wenn der Schutzbefohlene seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt hat? In welchem Verhältnis steht Art. 28 NAG zu den Artikeln 29 und 30 NAG?
  5. 85 II 464
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    70. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 3. Dezember 1959 i.S. B. gegen B.
    Regeste [D, F, I] Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der Zustellung der Schlussrechnung , von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist ge...
  6. 97 II 302
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    41. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Dezember 1971 i.S. G. gegen Vormundschaftsbehörde R.
    Regeste [D, F, I] Vormundschaft/Beiratschaft (Art. 369/395 ZGB). Bedarf eine geistesschwache Person dauernd der Überwachung und der persönlichen Fürsorge, so genügt eine Beiratschaft im Sinne von Art. 395 ZGB nicht; in einem solchen Falle kommt nur die Vormundschaft in F...
  7. 80 II 14
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    4. Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Februar 1954 i. S. F. gegen F.
    Regeste [D, F, I] Verwaltungsbeiratschaft, Art. 395 Abs. 2 ZGB. Verhältnis zur Mitwirkungsbeiratschaft (Abs. 1) und zur Beistandschaft. - Für Rechtsgeschäfte, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, bedarf der Beirat besonderer Ermächtigung, und zwar immer durch...
  8. 82 II 205
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    30. Urteil der II. Zivilabteilung vom 31. Mai 1956 i.S. Hiestand gegen Vormundschaftsbehörde Oberrieden und Bezirksrat Horgen.
    Regeste [D, F, I] Berufung an das Bundesgericht. Parteien im Verfahren betr. Errichtung einer Beiratschaft. Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid? (Art. 48 OG). Errichtung einer Beiratschaft (Art. 395 ZGB). Die Kantone bestimmen die sachlich zuständigen Behörden und si...
  9. 96 II 369
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    48. Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. September 1970 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde Y.
    Regeste [D, F, I] Vormundschaftliche Massnahmen für einen Geisteskranken, dessen Krankheit schubweise verläuft. Entmündigung nach Art. 369 ZGB oder Errichtung einer Beiratschaft nach Art. 395 ZGB? Persönliche Fürsorge kann nicht nur dem Vormund (Art. 406 ZGB), sondern au...
  10. 89 II 177
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    25. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1963 i.S. Delgrosso gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich und Peyer.
    Regeste [D, F, I] Bestellung einer Beiratschaft nach Art 395 Abs 1 und 2 ZGB für betagte Witwe: Deren Absicht, ihre Liegenschaft zu gutem Preis zu verkaufen und mit dem Erlös ihre Lebensverhältnisse zu verbessern, ist nicht unvernünftig, wenn weder Unfähigkeit zur Vermög...

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