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522 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-06-2004-1P-162-2004
  1. 115 Ia 34
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 29. März 1989 i.S. H. gegen P. W. SA, Oberrichter M., Obergerichts-Suppleant G., Generalprokurator und Obergericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anspruch auf einen unbefangenen Richter. Ablehnung eines Richters, weil dieser in einem früheren Strafverfahren, dem zum Teil derselbe Lebenssachverhalt zugrunde lag, bei der Beurteilung eines anderen Angeschul...
  2. 116 IV 56
    Relevanz
    12. Urteil des Bundesstrafgerichts vom 23. Februar 1990 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Elisabeth Kopp, Katharina Schoop und Renate Schwob
    Regeste [D, F, I] Art. 320 StGB; Verletzung des Amtsgeheimnisses. 1. Dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen stellen auch dann Amtsgeheimnisse dar, wenn sie materiell teilweise unrichtig sind und/oder nur Mutmassungen enthalten (E. II/1/a). 2. Wer unter Umgehung de...
  3. 95 IV 45
    Relevanz
    13. Entscheid der Anklagekammer vom 17. Mai 1969 i.S. Gelbert gegen Schweiz. Bundesanwaltschaft und eidg. Untersuchungsrichter.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 118 Satz 1 BStP. Sinn und Tragweite dieser Bestimmung (Erw. 1 und 3). 2. Art. 214 ff. BStP. Prüfungsbefugnis der Anklagekammer bei Beschwerden gegen Amtshandlungen des Untersuchungsrichters (Erw. 2 und 4).
  4. 97 IV 70
    Relevanz
    18. Entscheid der Anklagekammer vom 8. Januar 1971 i.S. Frauenknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter.
    Regeste [D, F, I] Art. 48 Abs. 1 Satz 2 BStP. Diese Bestimmung gestattet dem Untersuchungsrichter nicht, das Korrespondenzrecht eines Untersuchungsgefangenen, der ausschliesslich wegen Fluchtgefahr verhaftet ist, zu beschränken.
  5. 96 IV 89
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 31. August 1970 i.S. Frischknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter.
    Regeste [D, F, I] Art. 214 BStP. Wer in der Voruntersuchung nicht Partei ist, kann gegen Amtshandlungen des Untersuchungsrichters nur Beschwerde führen, wenn er durch eine Verfügung einen ungerechtfertigten Nachteil erleidet.
  6. 82 IV 56
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. April 1956 i.S. Untersuchungsrichter des Bezirkes F gegen Angestellte der Mühle X.
    Regeste [D, F, I] Art. 51 und 52 Abs. 2 BStP. Zuständigkeit der Anklagekammer zur Behandlung von Haftverlängerungs- und Haftentlassungsgesuchen im Verfahren der Eidg. Getreideverwaltung betr. Widerhandlungen gegen Bestimmungen des BB über die Getreideversorgung des Lande...
  7. 130 IV 140
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    22. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer i.S. X. gegen Eidg. Untersuchungsrichteramt 8G.145/2003 vom 9. März 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 214 Abs. 1 BStP; Pressemitteilung. Eine Pressemitteilung des Eidg. Untersuchungsrichteramtes stellt keine Amtshandlung im Sinne von Art. 214 Abs. 1 BStP dar (E. 2). Sie sollte allerdings nach Möglichkeit vorgängig den Parteien zur Stellungnahme zug...
  8. 107 Ia 148
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 21. Oktober 1981 i.S. X. gegen Untersuchungsrichter 6 von Bern und Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit, Art. 8 EMRK; Schutz des Briefgeheimnisses des Untersuchungsgefangenen. Bei der Briefkontrolle ist darauf zu achten, dass das Personal, welches die Post vom Untersuchungsrichter zum Untersuchungsgefangenen und umgekehrt befördern mu...
  9. 96 IV 139
    Relevanz
    36. Entscheid der Anklagekammer vom 3. November 1970 i.S. Frauenknecht gegen eidg. Untersuchungsrichter und Schweiz. Bundesanwaltschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 1 und 52 Abs. 2 BStP. Beschwerde gegen die Abweisung eines Haftentlassungsgesuches. 1. Entspricht der Untersuchungsrichter einem Gesuch des Verhafteten auf Wiedererwägung der Abweisung, so ist die Beschwerde auch gegen den neuen Entscheid ...
  10. 125 IV 222
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 29. Oktober 1999 i.S. G.B. gegen Eidgenössische Untersuchungsrichterin
    Regeste [D, F, I] Art. 47 BStP und Art. 214ff. BStP. Beschwerde gegen Haftprüfungsentscheid. Der Entscheid des eidgenössischen Untersuchungsrichters über die Aufrechterhaltung der Haft unterliegt der Beschwerde an die Anklagekammer des Bundesgerichts.

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Beispiel: BGE 129 III 31.