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899 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-07-2021-1C_222-2021
  1. 108 Ia 97
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    19. Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1982 i.S. Sch. gegen B. und Kantonsgericht des Kantons Schwyz (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 88 OG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Die Kriterien der Legitimation des Geschädigten im Strafprozess zur staatsrechtlichen Beschwerde gelten auch in Ehrverletzungssachen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Art. 4 BV. 1. Die Kan...
  2. 86 IV 81
    Relevanz
    22. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1960 i.S. B. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dessen Frau von einem andern als Luder bezeichnet wird, ist nicht Verletzter und bedarf daher der Ermächtigung seiner Ehefrau, um gegen den Täter Strafantrag zu stellen. Dazu ermächtigt ist er nicht schon dann, wenn er ...
  3. 141 IV 380
    Relevanz
    49. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A.X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und B.X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1198/2014 vom 3. September 2015
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 StGB; Art. 602 Abs. 1 und 2, Art. 652 und 653 Abs. 2 ZGB; Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 115 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1 und 2, Art. 119 Abs. 2 und Art. 310 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO; Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; Ni...
  4. 122 IV 207
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. August 1996 i.S. L. gegen E. und Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 Abs. 1, 28 Abs. 1 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Übertragung des Antragsrechts. Für die Übertragung des Strafantragsrechts auf die Behörde oder Stelle, die mit der Wahrung der Interessen der unterhaltsberechtigten Person betrau...
  5. 99 IV 1
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    1. Urteil des Kassationshofes vom 19. Januar 1973 i.S. Garoni gegen Firma Maroquin.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 und 173 ff. StGB; Antragstellung im Ehrverletzungsverfahren. Eine Generalvollmacht gemäss Art. 462 Abs. 1 OR genügt nicht für die Stellung eines Strafantrages im Ehrverletzungsprozess; vielmehr ist eine besondere Ermächtigung im Sinne von Art. 4...
  6. 106 Ib 173
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. Mai 1980 i.S. Grünig gegen Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Beschwerdebefugnis. Gegen die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Beamten kann nur der Verletzte im Sinne von Art. 15 Abs. 5 Verantwortlichkeitsgesetz Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben; Art. 103 lit. a OG ist nicht anwendbar.
  7. 81 IV 90
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    20. Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1955 i.S. Foschi gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB. Rückzug des Strafantrages gegen den Vortäter hindert die Bestrafung des Hehlers nicht.
  8. 139 IV 161
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    20. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Beschwerde in Strafsachen) 6B_142/2012 vom 28. Februar 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Verantwortlichkeitsgesetz; Ermächtigung zur Strafverfolgung eines ehemaligen Angestellten der Bundespolizei. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Mangel einer fehlenden Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Beamten geheilt wird, wenn die ...
  9. 146 IV 320
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A. und B. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_20/2020 / 6B_21/2020 vom 31. August 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 186 StGB, Art. 30 Abs. 1 StGB; Hausfriedensbruch, Strafantragsberechtigung. Der Eigentümer einer Mietsache ist gegenüber Personen ohne durch ein Mietverhältnis gedecktes Gebrauchsrecht strafantragsberechtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die gesc...
  10. 81 IV 67
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    14. Entscheid der Anklagekammer vom 11. Januar 1955 i. S. Stutz gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 StGB. Der Kanton, der nach dieser Bestimmung zuständig ist, darf die in einem anderen Kanton verübten Handlungen ohne dessen Ermächtigung mitverfolgen.

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