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1730 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://15-10-2003-7B-222-2003
  1. 101 III 74
    Relevanz
    16. Entscheid vom 25. März 1975 i.S. Ersparniskasse des Amtsbezirks Aarwangen.
    Regeste [D, F, I] Betreibung auf Grundpfandverwertung; Art. 818 Abs. 2 ZGB. Erstreckung der Pfandsicherung auf drei verfallene Jahreszinsen und den laufenden Zins; Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Zinsfusses zum Nachteil nachgehender Grundpfandgläubiger.
  2. 119 III 1
    Relevanz
    1. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Februar 1993 i.S. Manoirial SA (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Rechtsverzögerung. Bestehen auf einem Konkursamt wegen Personalmangels Geschäftsrückstände, so soll die kantonale Aufsichtsbehörde Massnahmen anordnen. Im vorliegenden Fall hätte sie, gestützt auf kantonales Recht, auf der Beiziehung von Angestellten be...
  3. 123 III 137
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. März 1997 i.S. Crédit Suisse (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 SchKG; Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft. Verlegt eine in Betreibung gesetzte Aktiengesellschaft ihren Sitz, so gilt als Betreibungsort im Sinne von Art. 46 Abs. 2 SchKG der bisherige Sitz bis zum Zeitpunkt,...
  4. 120 III 18
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. März 1994 i.S. S. K., R. K. und W. Z. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Bankkontos; Verrechnungseinrede. Erhebt die Bank - als Drittschuldnerin - Verrechnungseinrede, so ist kein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist die gegenüber der Bank geltend gemachte Forderung als bestrittene zu pfänden.
  5. 82 III 49
    Relevanz
    17. Entscheid vom 17. Mai 1956 i.S. Bucher.
    Regeste [D, F, I] Der Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ist nur gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden nach Art. 17/18 (13), nicht gegen Entscheide richterlicher Instanzen (Art. 22; in casu Berufungsentscheid gemäss Art. 85 SchKG) zulässig.
  6. 120 III 138
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. September 1994 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Grundpfandverwertung; ausserordentliche Verwaltungsmassnahme (Art. 18 Abs. 2 VZG). Die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Pfandgegenstandes erlaubt dem Betreibungsamt selbst mit Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht, die zu verwertende Lieg...
  7. 117 III 83
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 18. Dezember 1991 i.S. Spar- und Leihkasse Thun (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Bankenstundung im Sinne von Art. 29 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen. 1. Zuständigkeit der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts zur Beurteilung des Entscheides des Stundungsgerichts; Kognition (E. 1). 2. Legitimation ...
  8. 128 III 159
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. gegen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern (Beschwerde) 7B.1/2002 vom 20. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Existenzminimums eines im Konkubinat lebenden Schuldners (E. 3b).
  9. 112 III 17
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Januar 1986 i.S. Schweizerischer Feuerwehrverband (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG (Einkommenspfändung). Gewisse Gläubiger sind in dem Sinne privilegiert, dass der Schuldner auch bei einer Lohn- bzw. Verdienstpfändung seinen Verpflichtungen ihnen gegenüber in vollem Umfange nachkommen darf (E. 4).
  10. 113 III 113
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. September 1987 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Instanzenzug im kantonalen Beschwerdeverfahren (Art. 13 Abs. 2 SchKG). Wo das kantonale Recht eine untere und eine obere Aufsichtsbehörde vorsieht, haben diese den Instanzenzug von Bundesrechts wegen zu beachten. Die obere Aufsichtsbehörde ist deshalb n...

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