Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
1507 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://18-02-2003-1P-33-2003
  1. 82 III 26
    Relevanz
    10. Entscheid vom 3. Mai 1956 i. S. Mühlethaler.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Was für Verpflichtungen des Schuldners erhöhen seinen Notbedarf? Wie verhält es sich insbesondere mit Abzahlungsquoten und Mietzinsraten für unentbehrliche Sachen? (Erw. 1). 2. Beitragspflicht der Ehefrau nach ehelichem Güterrecht (Art....
  2. 148 III 270
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_75/2020 vom 12. Januar 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 131a Abs. 2 und Art. 289 Abs. 2 ZGB; Passivlegitimation bei der Abänderungsklage für Kindesunterhalt im Bevorschussungsfall; Gegenstand der Subrogation; das bevorschussende Gemeinwesen ist aus materiellen Gründen nicht passivlegitimiert (Änderung d...
  3. 147 III 393
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.A. gegen B.A. und vice versa (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_582/2018 / 5A_588/2018 vom 1. Juli 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Eheschutzmassnahmen; Ehegatten- und Kindesunterhalt; zumutbarer Vermögensverzehr. Zusammenfassung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zumutbarkeit der Anzehrung von Vermögen, wenn die laufenden Einkünfte für die Decku...
  4. 105 III 48
    Relevanz
    11. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. September 1979 i.S. W. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum...
  5. 101 IV 52
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. März 1975 i.S. X. gegen Y. und Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 217 StGB. Böser Wille bei Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber der geschiedenen Ehefrau kann auch dann vorliegen, wenn das Einkommen des Zahlungspflichtigen den Notbedarf der zweiten Familie nicht deckt.
  6. 82 III 51
    Relevanz
    18. Entscheid vom 14. Juni 1956 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] 1. Beginn der Rekursfrist gegen einen während der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes zugestellten Beschwerdeentscheid (Art. 56 SchKG). 2. Eine nur hinsichtlich der Höhe angefochtene Lohnpfändung kann von der Aufsichtsbehörde auch nach ihrer g...
  7. 105 III 50
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. November 1979 i.S. A. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Stipendiums; Betreibung für Unterhaltsansprüche (Art. 92, 93 SchKG). 1. Ein Stipendium ist grundsätzlich beschränkt pfändbar im Sinne von Art. 93 SchKG (E. 1, 2). 2. Auch eine Rente gemäss Art. 151 ZGB kann Unterhaltscharakter haben, so d...
  8. 98 III 34
    Relevanz
    7. Entscheid vom 18. Januar 1972 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Sind Ausgaben des Schuldners im Zusammenhang mit dem Hochschulstudium seiner volljährigen Kinder bei der Berechnung des Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie zu berücksichtigen? Frage verneint.
  9. 96 II 301
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1970 i.S. K. gegen K.
    Regeste [D, F, I] Art. 153 Abs. 2 ZGB. Herabsetzung einer Bedürftigkeitsrente. Vorbedingung für eine Herabsetzung ist eine erhebliche und dauernde Veränderung der Vermögensverhältnisse (Erw. 3 und 4). Eine Erhöhung des Einkommens des Anspruchsberechtigten im Rahmen der a...
  10. 82 III 110
    Relevanz
    31. Entscheid vom 8. September 1956 i.S. Regli.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unt...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.