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997 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://18-06-2003-H_204-2002
  1. 98 II 250
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    35. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 2. Mai 1972 i.S. Albaco Oil Company gegen Mabanaft SA
    Regeste [D, F, I] Revision, Art. 137 lit. b OG. 1. Eine Tatsache ist nicht neu, wenn sie bereits im früheren Verfahren behauptet, über sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht Beweis geführt worden ist. 2. Die Revision ist diesfalls nur zulässig, wenn der Behauptende auf...
  2. 107 Ia 187
    Relevanz
    38. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 14. Oktober 1981 i.S. Erben des Arnold Wittwer gegen Einwohnergemeinde Langnau und Regierungsrat des Kantons Bern (Revisionsgesuch)
    Regeste [D, F, I] Art. 137 lit. b OG; Revision eines bundesgerichtlichen Entscheides 1. Wann ist die Revision eines bundesgerichtlichen Entscheides grundsätzlich zulässig (E. 1)? 2. Gegen einen bundesgerichtlichen Entscheid, welcher aufgrund einer staatsrechtlichen Besch...
  3. 114 II 189
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    32. Urteil der I. Zivilabteilung vom 1. Juni 1988 i.S. Y. Corporation Inc. gegen Firma X. (Revision)
    Regeste [D, F, I] Art. 136 ff. OG. Die Revision eines bundesgerichtlichen Entscheides setzt ein rechtlich schutzwürdiges Interesse voraus. Daran fehlt es, wenn der Prozess nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts durch einen Vergleich, der keiner richterlichen...
  4. 127 I 133
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 12. Juni 2001 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Obergericht des Kantons Aargau (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 1 BV; § 230 Ziff. 1 StPO/AG; Anspruch auf Revision im Strafverfahren; Garantie gleicher und gerechter Behandlung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen kantonal letztinstanzlichen En...
  5. 105 Ib 301
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    47. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 1. Juni 1979 i.S. Kraft gegen Generaldirektion SBB (Revisionsgesuch)
    Regeste [D, F, I] Ausstand von Gerichtspersonen (Art. 22, 23 und 26 OG). Ausstandsbegehren, die den Zweck des Ablehnungsverfahrens oder die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesgerichts in Frage stellen, sind unzulässig und deshalb ausser Betracht zu lassen.
  6. 95 II 283
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    37. Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Juli 1969 i.S. Rufli und Bänziger gegen Politische Gemeinde St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 141 Abs. 1 lit. b OG. Die Revisionsfrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn beim Gesuchsteller ein auf sicheren Grundlagen fussendes Wissen über die neue erhebliche Tatsache vorhanden ist, und nicht erst, wenn er diese sicher beweisen kann.
  7. 116 II 91
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    15. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Januar 1990 i.S. S. gegen S. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 48 Abs. 1 OG; Berufungsfähigkeit von Revisionsentscheiden. Der Entscheid, mit dem ein Revisionsgesuch abgewiesen wird, ist nicht berufungsfähig.
  8. 123 I 283
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    29. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 20. Oktober 1997 i.S. Stürm gegen Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht des Kantons Wallis (Revisionsgesuch)
    Regeste [D, F, I] Art. 139a OG; Revision wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Massgebender Zeitpunkt für den Beginn des Fristenlaufs nach Art. 141 Abs. 1 lit. c OG (E. 2). Verhältnis von Art. 139a OG zu Art. 50 EMRK (E. 3a). Die vom Ministerkomitee...
  9. 110 V 138
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    23. Urteil vom 19. März 1984 i.S. Jakob gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 137 lit. b OG. Der Versicherte erfährt nachträglich, dass ein während der Rechtshängigkeit des ersten Verfahrens vor dem Eidg. Versicherungsgericht erstelltes Arztzeugnis von der Verwaltung nicht an dieses Gericht weitergeleitet worden war. Dabei h...
  10. 108 V 170
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil vom 23. August 1982 i.S. Prerost gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 137 lit. b OG. Neue erhebliche Tatsachen und entscheidende Beweismittel.

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"