Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
3 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://19-11-2020-9C_508-2020
  1. 142 V 325
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Atupri Krankenkasse gegen A. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_667/2015 vom 7. Juni 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG; Art. 71a Abs. 1 lit. a und b sowie Art. 73 KVV; Kostenübernahme für ein ohne Limitierung in der Spezialitätenliste aufgeführtes Arzneimittel, welches in einer höheren als der von Swissmedic z...
  2. 144 V 333
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Atupri Gesundheitsversicherung und Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegen A. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_730/2017 / 9C_737/2017 vom 7. August 2018
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 lit. a HMG; Art. 71b Abs. 1 KVV; Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall; Magistralrezeptur. Die Bestimmung des Art. 71b Abs. 1 KVV findet über ihren Wortlaut hinaus nicht nur auf vom Institut zugelassene nicht in die SL aufgenommene ver...
  3. 149 V 108
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. SVA Aargau gegen A. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_512/2022 vom 6. April 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 64a Abs. 7 KVG; § 22 Abs. 1 des aargauischen Gesetzes vom 15. Dezember 2015 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung; Auslegung einer kantonalen Bestimmung über den Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste der säumigen Versicherten. Es ist willkürl...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.