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611 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://20-08-2014-8C_752-2013
  1. 140 V 441
    Relevanz
    56. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen beco Berner Wirtschaft (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_752/2013 vom 20. August 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der A...
  2. 120 V 233
    Relevanz
    33. Urteil vom 31. Mai 1994 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern gegen R. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 24 AVIG in der seit 1. Januar 1992 gültigen Fassung, Art. 24 und Art. 25 AVIG in der bis 31. Dezember 1991 gültig gewesenen Fassung, Art. 16 und Art. 18 AVIG. - Sämtliche Formen unselbständiger Erwerbstätigkeit, welche bisher unter die verschiedene...
  3. 128 III 159
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. gegen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern (Beschwerde) 7B.1/2002 vom 20. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG). Berechnung des Existenzminimums eines im Konkubinat lebenden Schuldners (E. 3b).
  4. 127 III 572
    Relevanz
    98. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 2001 i.S. A. gegen Obergericht des Kantons Thurgau als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Der Gläubiger, der die Pfändungsurkunde anfechten will, weil er mit dem Ermessensentscheid des Betreibungsamtes betreffend das Existenzminimum des Schuldners nicht einverstanden ist, hat innert zehn Tagen seit ...
  5. 81 III 147
    Relevanz
    41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
  6. 120 III 16
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. April 1994 i.S. Rudolf M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Berechnung des Existenzminimums (Art. 93 SchKG, Art. 2 ZGB). Dem Schuldner, der entgegen einer gerichtlichen Obhutsregelung seine Kinder zu sich nimmt und in natura für ihren Unterhalt aufkommt, stehen bei der Berechnung seines Existenzminimums keine Un...
  7. 82 III 23
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    9. Entscheid vom 7. März 1956 i.S. Gebr. Rosenzweig.
    Regeste [D, F, I] Das Existenzminimum des Schuldners und seiner Familie, das nach Art. 93 SchKG bei einer Lohnpfändung vorbehalten bleibt, erhöht sich, wenn der Schuldner unentbehrliches, nach Art. 92 Ziff. 1 SchKG unpfändbares Mobiliar auf Abzahlung gekauft hat, um den ...
  8. 121 III 20
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. März 1995 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 SchKG). Der Grundsatz, dass bei der Berechnung des Existenzminimums nur tatsächlich bezahlte Beträge berücksichtigt werden können, gilt auch für Wohnungsmietzinse und Krankenkassenprämien. Der Schuldner kann eine Revision der...
  9. 88 III 107
    Relevanz
    16. Entscheid vom 21. September 1962 i.S. Firma Mayer.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung; Existenzminimum. Das Betreibungsamt rechnet, gemäss von der kantonalen Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinien, zu den Grundansätzen nach den Elmerschen Tabellen einen - nach Verdienstkategorien abgestuften - prozentualen Sozialzuschlag hi...
  10. 114 III 12
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. Juli 1988 i.S. P. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Existenzminimums. Wenn beide Ehegatten Einkommen erzielen. Berücksichtigung der Wohnkosten. 1. Bei der Berechnung der pfändbaren Lohnquote ist zunächst das Einkommen beider Ehegatten und ihr gemeinsames Existenzminimum zu b...

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