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1989 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://20-09-2007-5A_381-2007
  1. 143 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. GmbH gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_310/2016 vom 19. Januar 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss dies...
  2. 139 III 364
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Stadt A. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) 5D_101/2013 vom 26. Juli 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 9 BV; Art. 143 Abs. 3 ZPO; Einhaltung der Frist für die Zahlung an das Gericht. Grundsätze für die Einhaltung der Frist, wenn der Betrag für den Gerichtskostenvorschuss einem Post- oder Bankkonto belastet worden ist (E. 3).
  3. 87 IV 115
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. November 1961 i.S. Nehmad gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 141 StGB. Die Anwendung dieser Bestimmung ist nicht auf die Aneignung körperlicher Sachen beschränkt. Der Unterschlagung macht sich auch schuldig, wer in Bereicherungsabsicht über ein Bankguthaben verfügt, das, wie er weiss, seinem Konto irrtümlich...
  4. 109 IV 27
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1983 i.S. I. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. 1. Der Veruntreuung macht sich schuldig, wer ihm durch Vollmacht anvertraute Post- oder Bankguthaben (Buchgeld) unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet (E. 2c). 2. Anvertraut ist eine Forderung dem Bevol...
  5. 132 I 86
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. GmbH gegen Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und Kantonsgericht Appenzell I.Rh. sowie Y. AG (Staatsrechtliche Beschwerde) 2P.294/2005 vom 14. März 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 9 BV, Art. 9 Abs. 3 BGBM, Art. 18 IVöB, Submissionsgesetz des Kantons Appenzell I.Rh.; Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Zuschlags. Die in Art. 9 Abs. 3 BGBM statuierte Pflicht der kantonalen Rechtsmittelinstanz, bei bereits erfolg...
  6. 113 II 397
    Relevanz
    70. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. September 1987 i.S. L. AG gegen Compagnie D. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Gutgläubigkeit des Empfängers einer abhanden gekommenen Sache (Art. 934 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 2 ZGB). Keinen Gutglaubensschutz geniesst der Empfänger einer abhanden gekommenen Sache, wenn er bei deren Erwerb jene Aufmerksamkeit missen liess, die von...
  7. 137 V 282
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. S. gegen Schweizerische Ausgleichskasse (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_777/2010 vom 15. Juni 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 34 Ziff. 1 des Abkommens vom 10. April 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit; Art. 107 Abs. 6 Verordnung (EWG) 574/72; Art. 20 Abs. 1 Satz 1 VFV (in der bis 31. Dezember 2007 in Kraft...
  8. 138 V 502
    Relevanz
    59. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Personalfürsorgestiftung der Firma X. AG gegen Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_902/2011 vom 26. November 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 331 OR; Art. 89 bis Abs. 6 Ziff. 18 ZGB; Art. 71 BVG; Art. 57 BVV 2; patronaler Wohlfahrtsfonds; Finanzierung von Arbeitgeberbeiträgen aus freien Stiftungsmitteln; Anlagebeschränkungen. Das Heranziehen von freien Stiftungsmitteln, um Arbeitgeberbei...
  9. 86 III 8
    Relevanz
    5. Entscheid vom 3. Mai 1960 i.S. Vonlanthen.
    Regeste [D, F, I] Forderungen (insbesondere künftige Lohnguthaben) kann das die Betreibung führende Amt selbst pfänden, auch wenn sich der Wohn- und Geschäftsort des Drittschuldners (der Arbeitsort des Betriebenen) nicht in seinem Bezirk befindet - Art. 89 SchKG.
  10. 120 III 18
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. März 1994 i.S. S. K., R. K. und W. Z. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Bankkontos; Verrechnungseinrede. Erhebt die Bank - als Drittschuldnerin - Verrechnungseinrede, so ist kein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist die gegenüber der Bank geltend gemachte Forderung als bestrittene zu pfänden.

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"