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421 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://21-11-2000-I_469-1999
  1. 125 V 146
    Relevanz
    22. Urteil vom 26. April 1999 i.S. IV-Stelle des Kantons Thurgau gegen E. und AHV/IV-Rekurskommission des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 und 3 IVG; Art. 27 und 27bis IVV: Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Die in Art. 27bis IVV für Teilerwerbstätige mit einem Aufgabenbereich im Sinne von Art. 5 Abs. 1 IVG vorgesehene Invaliditätsbemessung ist gesetzmässig.
  2. 98 V 259
    Relevanz
    65. Auszug aus dem Urteil vom 25. Oktober 1972 i.S. Schönauer gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 5 Abs. 1 IVG: Schätzung der Invalidität einer Hausfrau. Mitberücksichtigung nebenberuflicher Erwerbstätigkeit im Rahmen des vorwiegend nichterwerblichen Aufgabenbereiches (Weiterentwicklung der Rechtsprechung).
  3. 130 V 97
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil i.S. A. gegen IV-Stelle des Kantons Thurgau und AHV/IV-Rekurskommission des Kantons Thurgau I 383/03 vom 6. Januar 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG; Art. 27 und 27bis IVV: Ermittlung des Rentenbeginns bei Nicht- und Teilerwerbstätigen. Analog zum Erwerbsbereich (Erw. 3.2) ist die Arbeitsunfähigkeit gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. b IVG auch bei Nicht- und Teilerwerbstätigen nic...
  4. 130 V 360
    Relevanz
    52. Auszug aus dem Urteil i.S. W. gegen IV-Stelle des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau I 223/02 vom 14. Juni 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 IVG; Art. 2 Abs. 2 HVI: Tätigkeit im Aufgabenbereich. Zur Qualifikation einer ehrenamtlichen Tätigkeit in verschiedenen Selbsthilfeorganisationen als Tätigkeit im Aufgabenbereich im Sinne von Art. 21 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 27 A...
  5. 104 V 135
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil vom 14. September 1978 i.S. Müller gegen Ausgleichskasse des Schreiner-, Möbel- und Holzgewerbes und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG. Zur Bemessung der Invalidität erwerbstätiger Versicherter.
  6. 128 V 20
    Relevanz
    5. Urteil i.S. E. gegen IV-Stelle des Kantons Zürich und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich I 334/01 vom 15. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 34 Abs. 1 IVG: Anspruch auf eine Zusatzrente für den Ehegatten. - Eine Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Bestimmung üben auch die im Betrieb des Ehegatten mitarbeitenden Versicherten ohne Barlohn und die einer nicht beitragspflichtigen Beschäftigung...
  7. 128 V 29
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil i.S. F. gegen IV-Stelle des Kantons Thurgau und AHV/IV-Rekurskommission des Kantons Thurgau I 697/99 vom 4. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 2 IVG: Ausserordentliche Invaliditätsbemessungsmethode. Erwerbliche Gewichtung der invaliditätsbedingten Beeinträchtigung des Leistungsvermögens eines Selbstständigerwerbenden im Rahmen der ausserordentlichen Bemessungsmethode (Anwendungsfa...
  8. 99 V 156
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil vom 16. November 1973 i.S. Weisskopf gegen Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Der Begriff des Hilfsmittels (Art. 21 Abs. 1 IVG) umfasst weder Liegeschalen noch Extensionsvorrichtungen.
  9. 125 V 377
    Relevanz
    62. Auszug aus dem Urteil vom 29. November 1999 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 3 Abs. 3, Art. 8 Abs. 2 AHVG; Art. 19 AHVV: Beitragsbefreiung wegen Geringfügigkeit des Einkommens aus Nebenerwerb. Das Führen des Familienhaushaltes durch einen verheirateten Ehegatten gilt als Haupttätigkeit, welche zur Beitragsbefreiung für ein ...
  10. 98 V 98
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil vom 21. März 1972 i.S. Flühler gegen Ausgleichskasse des Kantons Nidwalden und Kantonsgericht Nidwalden
    Regeste [D, F, I] Art. 21 IVG - Kein Anspruch des Versicherten auf jedes zur bestmöglichen Erreichung des Eingliederungserfolges geeignete Hilfsmittel. - Über die Abgabe von Blindenführhunden an nicht erwerbstätige Hausfrauen.

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