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195 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-02-2010-9C_53-2010
  1. 130 V 111
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil i.S. H. gegen S. (B 102/02) und Bundesamt für Sozialversicherung gegen S. (B 108/02) und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich B 102/02 + B 108/02 vom 6. Januar 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 122 und 142 ZGB; Art. 22 und 25a FZG; Art. 73 BVG: Sachliche Zuständigkeit. Die sachliche Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Teilung von Austrittsleistungen im Scheidungsfall erstreckt sich auch auf Streitigkeiten mit Freizügigkeitse...
  2. 127 III 433
    Relevanz
    73. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. Juli 2001 i.S. G.L. gegen A.L. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Berufungsfähigkeit von Vor- oder Zwischenentscheiden (Art. 50 Abs. 1 OG); Entschädigungsanspruch bei Unmöglichkeit der Teilung der Austrittsleistung (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Voraussetzungen, unter denen gemäss Art. 50 Abs. 1 OG ein Vor- oder Zwischenentsc...
  3. 146 IV 201
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    20. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. A., B. und Mitb. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und Eidgenössische Spielbankenkommission (Beschwerde in Strafsachen) 6B_178/2019 und andere vom 1. April 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 70 und 71 StGB; Berechnung der Ersatzforderung im Zusammenhang mit Vermögenswerten, welche im Rahmen eines illegalen Pokerturniers gewonnen wurden. Anwendung des Brutto- oder Nettoprinzips bei der Festlegung einer Ersatzforderung (Zusammenfassung u...
  4. 106 Ia 62
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    14. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 7. Mai 1980 in Sachen Baumann und Neininger gegen Baumann sowie Gemeinderat Ingenbohl und Regierungsrat und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 88 OG. Legitimation des Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen willkürlicher Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die höchstzulässige Ausnützung von Bauparzellen.
  5. 109 II 128
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    31. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. Mai 1983 i.S. Thönen gegen Baukonsortium Vorderberg und Landeigentümer Vorderberg (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Unzulässige Rückzahlung von Aktienkapital; Wiederaufleben der Einlagepflicht des Aktionärs. Art. 680 Abs. 2 OR. Unzulässige Rückzahlung des Aktienkapitals in einem Fall, wo die Gesellschaft den Gläubiger des Aktionärs befriedigt, der diesem für die Libe...
  6. 92 I 213
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    37. Urteil vom 13. Juli 1966 i.S. X. gegen Gemeinderat Y. und Amt für Zivilschutz des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Staatsrechtliche Beschwerde. Zulässigkeit der Beschwerde gegenüber einem vom Bundesrecht als endgültig bezeichneten kantonalen Entscheid (Erw. 1). Beginn der Frist zur Beschwerde gegen einen Entscheid, der als eingeschriebene Sendung zugestellt und von ...
  7. 94 II 101
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    15. Arrêt de la Ire Cour civile du 15 mars 1968 dans la cause Gaberel contre Brignolo.
    Regeste [D, F, I] Streit über die Dauer einer Stundung. Auslegung der Willensäusserung des Gläubigers, der sich einverstanden erklärt, den Verkauf von Liegenschaften abzuwarten, um bezahlt zu werden.
  8. 85 IV 136
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    35. Urteil des Kassationshofes vom 22. September 1959 i.S. Baumann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 237 StGB ist auch anwendbar, wenn die Gefahr, welche nach dem normalen Gang der Dinge nahe lag, durch Zufall oder das Verhalten eines Beteiligten abgewendet wird.
  9. 82 II 254
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    36. Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1956 i.S. Jaussi gegen Aeschbacher.
    Regeste [D, F, I] Wiederherstellung, Art. 35 OG. Begriff des unverschuldeten Hindernisses.
  10. 85 IV 111
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1959 i.S. Affeltranger gegen Bezirksanwaltschaft Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2, 251 Abs. 2 BStP. Die Fristen zur Anmeldung und Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde beginnen von Gesetzes wegen zu laufen; die kantonalen Behörden haben den Beginn des Fristenlaufes weder festzustellen noch zu verfügen, sondern l...

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