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153 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-08-2006-6P-63-2006
  1. 97 IV 238
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1971 i.S. Christen gegen Meier.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Berechnung der Antragsfrist. Der Tag, an dem die Antragsfrist zu laufen beginnt, ist nicht mitzuzählen (Anderung der Rechtsprechung).
  2. 106 IV 244
    Relevanz
    63. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. August 1980 i.S. A. gegen B. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. 1. Von Bundesrechts wegen genügt ein mündlicher Strafantrag oder der nur nach mündlicher Instruktion vom Anwalt gestellte Antrag (Erw. 1). 2. Handelt der Verletzte durch einen Vertreter, so sind die bundesrechtlic...
  3. 83 IV 185
    Relevanz
    52. Urteil des Kassationshofes vom 13. Dezember 1957 i.S. Leuenberger gegen Leuenberger.
    Regeste [D, F, I] Art.29StGB. Ist der letzte Tag der Antragsfrist ein Sonntag oder ein vom zutreffenden kantonalen Recht anerkannter Feiertag, so endigt sie am nächstfolgenden Werktag.
  4. 105 IV 164
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1979 i.S. S. gegen M. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Wahrung der Antragsfrist. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton St. Gallen im Falle direkter Einreichung der Klage beim Gerichtspräsidenten ohne vorausgehendes Vermittlungsverfahren nur gültig, wenn der Kläger innert einer ...
  5. 103 IV 131
    Relevanz
    37. Urteil des Kassationshofes vom 12. September 1977 i.S. R. gegen B.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB, Art. 35 Abs. 1 OG. Wahrung der Antragsfrist. 1. Der Strafantrag in Ehrverletzungssachen ist im Kanton Zürich nur gültig, wenn innert der bundesrechtlichen Frist von drei Monaten sowohl Anklage beim zuständigen Bezirksgericht erhoben als au...
  6. 80 IV 1
    Relevanz
    1. Urteil des Kassationshofes vom 4. März 1954 i. S. M. gegen S.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wann dem Antragsberechtigten die Tat und der Täter bekannt werden, nicht erst, wann er Beweismittel besitzt.
  7. 81 IV 321
    Relevanz
    70. Urteil des Kassationshofes vom 22. Dezember 1955 i.S. Kuj gegen Wenger.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Der Strafantrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird.
  8. 130 IV 97
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    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. sowie Obergericht des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.278/2003 vom 26. August 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB; Beginn des Fristenlaufs der Strafantragsfrist. Die Frist zur Stellung des Strafantrages beginnt erst zu laufen, wenn der Verletzte persönlich, und nicht schon, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Tat und den Täter kennt (E. 2).
  9. 80 IV 209
    Relevanz
    44. Urteil des Kassationshofes vom 20. Dezember 1954 i. S. Wiget gegen Leir und Schmolka.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 30, 31 Abs. 3 StGB. a) Gegen wen wirken der Strafantrag und sein Rückzug? (Erw. 1). b) Wirkung der Unteilbarkeit des Strafantrages bei Verfolgung im Privatstrafklageverfahren (Erw. 2 Abs. 1). c) Gibt es eine Ausnahme von der Unteilbarkeit des Rü...
  10. 98 IV 245
    Relevanz
    49. Urteil des Kassationshofes vom 21. Dezember 1972 i.S. Imfeld gegen von Däniken.
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB. Strafantragsfrist. 1. Im Verfahren, in welchem nach obwaldnerischem Recht Ehrverletzungen verfolgt werden, ist die Antragsfrist gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf beim Kantonsgericht die Klage und zugleich der im vorauszugehenden Vermittlungsv...

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