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562 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://26-05-2016-6B_1319-2015
  1. 108 Ib 137
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 11. Februar 1982 i.S. Merih gegen Regierungsrat des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 lit. f SVG; Entzug des Führerausweises wegen deliktischen Missbrauchs des Motorfahrzeuges. Notwendiger Zusammenhang zwischen der Verwendung des Motorfahrzeuges und der Begehung des Delikts im Falle gewerbsmässigen Diebstahls bejaht, weil ...
  2. 139 IV 282
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Beschwerde in Strafsachen) 6B_712/2012 vom 26. September 2013
    Regeste [D, F, I] Verbot der reformatio in peius; Art. 391 Abs. 2 Satz 1 StPO. Das Verschlechterungsverbot gemäss Art. 391 Abs. 2 Satz 1 StPO ist nicht nur bei einer Verschärfung der Sanktion, sondern auch bei einer härteren rechtlichen Qualifikation der Tat verletzt. Di...
  3. 144 IV 345
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Uri gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_804/2017 vom 23. Mai 2018
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 10 Abs. 2 und 3 StPO; Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung lässt keinen Raum für eine Anwendung der Regel in dubio pro reo auf die Samm...
  4. 98 IV 147
    Relevanz
    28. Entscheid der Anklagekammer vom 27. Juni 1972 i.S. Verhöramt des Kantons Glarus gegen Richteramt Balsthal.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 und 349 StGB. 1. Der Hehler hat sich an dem durch seine eigene Tat begründeten Gerichtsstand zu verantworten (Erw. 1). 2. Anders verhält es sich nur, wenn er an einer mit schwererer Strafe bedrohten Vortat als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter t...
  5. 105 IV 223
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    58. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juli 1979 i.S. Z. gegen Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Landgericht Uri (Staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 87 OG. Letztinstanzlichkeit. Für die staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV ist im Kanton Uri letztinstanzlicher Entscheid jener des Obergerichts, auch wenn es auf kantonale Nichtigkeitsbeschwerde hin urteilt.
  6. 98 Ia 290
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 3. Mai 1972 i.S. Indergand und Mitbeteiligte gegen den Landrat des Kantons Uri.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, Art. 85 lit. a OG; Referendum. Ein Beschluss, gegen den das Referendum zustandegekommen ist, kann von der Behörde, die ihn erlassen hat, zurückgenommen werden, solange die Volksabstimmung nicht durchgeführt ist.
  7. 94 I 42
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    7. Auszug aus dem Urteil vom 24. Januar 1968 i.S. Schweizerische Volksbank gegen Uri und Luzern.
    Regeste [D, F, I] Interkantonale Vermögenssteuerausscheidung bei Bankunternehmen. Behandlung der Guthaben (sog. eigene Stellen) einer Betriebsstätte bei einer andern desselben Unternehmens (Bestätigung der Rechtsprechung).
  8. 81 I 374
    Relevanz
    59. Urteil vom 2. Dezember 1955 i.S. Toeplitz gegen Regierungsrat des Kantons Uri.
    Regeste [D, F, I] Schweizerbürgerrecht: Im Administrativverfahren betreffend Bestehen oder Nichtbestehen des Schweizerbürgerrechts (Art. 49 BRG) haben die zuständigen kantonalen Behörden von amteswegen, unabhängig von allfälligen Parteivorbringen, alles vorzukehren, was ...
  9. 114 II 40
    Relevanz
    8. Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Januar 1988 i.S. X. gegen Regierungsrat des Kantons Uri (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Öffentlichkeit des Grundbuchs (Art. 970 ZGB). Eine kantonalrechtliche Bestimmung, welche die amtliche Publikation aller Handänderungen von Liegenschaften unter Angabe der Namen des Erwerbers und des Veräusserers sowie des veräusserten Grundstücks und de...
  10. 99 Ia 430
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil vom 11. Juli 1973 i.S. X. gegen Obergericht Uri.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Vaterschaftsprozess. Der Umstand, dass das Kind einen von der Vormundschaftsbehörde bestellten Beistand hat, ist kein Grund, ihm einen Rechtsbeistand im Armenrecht zu verweigern (Präzisierung der Rechtsprechung).

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