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159 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://26-11-2015-5A_941-2015
  1. 128 III 12
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    4. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Zug (Berufung) 5C.234/2001 vom 1. Oktober 2001
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Begriff der schweren Verwahrlosung; Verzicht auf Einholung eines Gutachtens im gerichtlichen Verfahren. Der besondere Einweisungsgrund der schweren Verwahrlosung gemäss Art. 397a Abs. 1 ZGB ist auf einen Zustand der V...
  2. 146 III 377
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_175/2020 vom 25. August 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Anrufung des Gerichts bei ärztlich angeordneter fürsorgerischer Unterbringung; interkantonale Zuständigkeit. Für die Beurteilung der Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete fürsorgerische Unterbringung ist interkantonal da...
  3. 148 III 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_640/2021 vom 13. Oktober 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das ...
  4. 142 III 732
    Relevanz
    93. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) U. des Kantons Thurgau (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_738/2016 vom 17. November 2016
    Regeste [D, F, I] Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons Thurgau als zuständiges Gericht im Verfahren nach Art. 439 Abs. 1 ZGB. Die KESB des Kantons Thurgau ist ein Gericht im Sinn von Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 und Art. 5 Ziff. 4 EMRK sowie A...
  5. 131 III 457
    Relevanz
    59. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen (Staatsrechtliche Beschwerde) 5P.121/2005 vom 17. Mai 2005
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Entlassungsgesuch (Art. 397d ZGB). Die Möglichkeit, jederzeit ein Entlassungsgesuch zu stellen, ergibt sich aus dem Bundesrecht, weshalb die Verletzung des betreffenden Anspruchs mit Berufung vorzutragen ist. Mit staa...
  6. 116 II 406
    Relevanz
    74. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. September 1990 i.S. H. c. Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Erweist sich die gesetzlich vorgeschriebene mündliche Einvernahme bzw. die ärztliche Untersuchung des Betroffenen als unmöglich, so darf der Richter deswegen das Eintreten auf das Gesuch um gerichtliche Beurteilung de...
  7. 130 III 729
    Relevanz
    99. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Zug (staatsrechtliche Beschwerde) 5P.367/2004 vom 1. November 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB; fürsorgerische Freiheitsentziehung; gerichtliche Beurteilung. Das Recht, jederzeit ein Entlassungsgesuch zu stellen und den gesuchsabweisenden Entscheid gerichtlich beurteilen zu lassen, wird durch den Grundsatz des Handelns nach Treu und...
  8. 107 II 314
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. November 1981 i.S. T. gegen Direktion der Psychiatrischen Klinik Münsingen und Kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. 1. Mit der Berufung gegen die fürsorgerische Freiheitsentziehung kann auch die Verletzung von Art. 397f Abs. 2 ZGB gerügt werden, wonach der betroffenen Person im gerichtlichen Verfahren wenn nötig ein Rechtsbeistand ...
  9. 112 II 104
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    20. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. August 1986 i.S. M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 397d ZGB, Art. 44 lit. f OG; fürsorgerische Freiheitsentziehung. Der richterlichen Beurteilung sind nur die Freiheit entziehende oder beschränkende Massnahmen zugänglich, nicht aber behördliche Entscheide, die eine solche Massnahme aufheben.
  10. 115 II 129
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Juni 1989 i.S. X. gegen Psychiatrische Gerichtskommission des Kantons Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Die in Art. 397f Abs. 3 ZGB vorgeschriebene mündliche Anhörung verlangt in erster Instanz die Einvernahme durch das gesamte erkennende Gericht (Änderung der Rechtsprechung gemäss BGE 110 II 124 E. 4).

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