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954 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://27-07-2015-2C_616-2015
  1. 126 II 275
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    30. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 22. Juni 2000 i.S. Z. gegen Wehrpflichtersatzverwaltung der Kantons Bern und Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 lit. a sowie Art. 13 WPEG; Wehrpflichtersatz; Ersatzbefreiung wegen erheblicher körperlicher oder geistiger Behinderung und hälftige Kürzung der Ersatzabgabe. Es ist zulässig, die Erheblichkeit der Behinderung aufgrund eines schematischen,...
  2. 124 II 241
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    27. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 27. Februar 1998 i.S. Eidgenössische Steuerverwaltung gegen X., Kreiskommando Schwyz und Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 lit. a WPEG und Art. 1 Abs. 1 WPEV; Militärpflichtersatz; Ersatzbefreiung wegen erheblicher körperlicher oder geistiger Behinderung. Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung einer unselbständigen Verordnung des Bundesrates (E. 3). ...
  3. 116 IV 173
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    32. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation du 30 mai 1990 dans la cause B. contre Ministère public du canton de Vaud (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 42 MPG; Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung und Nichtbezahlung der Ersatzabgabe; Grundsatz ne bis in idem . Die Verurteilung wegen Nichtbezahlung der Militärpflichtersatzabgabe im Anschluss an eine Verurteilung wegen Verletzung der Dienstleis...
  4. 104 Ib 171
    Relevanz
    29. Arrêt du 29 septembre 1978 dans la cause Administration fédérale des contributions contre Francolini
    Regeste [D, F, I] Militärpflichtersatz, Parteientschädigung im kantonalen Beschwerdeverfahren. Art. 31 Abs. 2 MPG und Art. 41 Abs. 2 MPV. Im Bereich des Militärpflichtersatzes wird die Zusprechung einer Parteientschädigung durch die kantonalen Behörden durch kein Bundesg...
  5. 122 II 397
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    50. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour de droit public du 10 juin 1996 dans la cause C. contre Tribunal administratif du canton de Vaud et Service de l'administration militaire du canton de Vaud (recours de droit administratif)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 lit. b MPG: Befreiung vom Militärpflichtersatz infolge von Gesundheitsschädigung durch den Militärdienst. Die kantonalen Veranlagungs- und Rechtsmittelbehörden, die ein Gesuch um Befreiung von der Ersatzpflicht zu beurteilen haben, müssen ...
  6. 90 I 302
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    46. Auszug aus dem Urteil vom 30. Oktober 1964 i.S. Trösch gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Militärpflichtersatz. 1. Eine dauernde Ersatzbefreiung kommt erst in Frage, wenn die Diensttauglichkeit endgültig beurteilt und auf Dauer verneint wird. 2. Ein Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Ersatzbefreiung besteht, sofern die Rückfallgefahr, dere...
  7. 88 IV 121
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    32. Urteil des Kassationshofes vom 27. November 1962 i.S. Brüniger gegen Bezirksamt Kreuzlingen.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 des BG über den Militärpflichtersatz. Die Bezahlung des Militärpflichtersatzes kann nicht aus Glaubens- oder Gewissensgründen verweigert werden.
  8. 81 I 63
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    12. Auszug aus dem Urteil vom 18. Februar 1955 i.S. Günter gegen Militärdirektion des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Militärpflichtersatz: Besteuerung eines Evangelisten, für dessen Unterhalt seine Glaubensfreunde sorgen.
  9. 83 I 273
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    38. Auszug aus dem Urteil vom 15. November 1957 i.S. Nyffeler gegen Militärdirektion des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Militärpflichtersatz: Anrechnung des elterlichen Vermögens im Falle, wo der Vater des Ersatzpflichtigen seinerzeit gemäss Art. 2 lit. b MStG vom Ersatz für immer befreit und nach Vollendung des 60. Altersjahres aus der Wehrpflicht entlassen worden ist.
  10. 80 I 27
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil vom 14. Mai 1954 i.S. Th. gegen freiburgische Rekurskommission für den Militärpflichtersatz.
    Regeste [D, F, I] Militärpflichtersatz: Befreiung eines wegen Ellbogentuberkulose untauglich erklärten Wehrpflichtigen, weil sein Leiden sich infolge des Dienstes wesentlich verschlimmert hat (Art. 2 lit. b MStG).

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