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  1. 81 II 22
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    4. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. Februar 1955 i.S. Aubry gegen Schuler.
    Regeste [D, F, I] 1. Formalien der Berufung: Ist es zulässig, das Verhältnis von Haupt- und Eventualantrag, wie sie in kantonaler Instanz gestellt waren, vor Bundesgericht umzukehren? Erw. 2. 2. Unverjährbarer Anspruch auf Feststellung, dass ein rechtswirksames Vermächtn...
  2. 138 V 58
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. U. gegen Ausgleichskasse Schwyz (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_462/2011 vom 9. Januar 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 67 Abs. 1bis AHVV; Art. 392 Abs. 1 ZGB. Die den Versicherten unterstützende Fürsorgebehörde ist nicht legitimiert, die Anmeldung zum vorzeitigen Bezug der Altersrente nach Art. 67 Abs. 1bis AHVV im Rahmen einer Beistandschaft ad hoc für den Versich...
  3. 81 II 98
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1955 i.S. Bünter-Tresch und Tresch gegen Frei und Kons.
    Regeste [D, F, I] Verantwortlichkeit der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff. ZGB). Anwendungsbereich des Grundsatzes der stufenweisen Haftung nach Art. 429 Abs. 1 ZGB.
  4. 107 II 504
    Relevanz
    79. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Oktober 1981 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 und 68 OG; Art. 381 ZGB. Die Ernennung des Vormundes unterliegt nicht der Berufung an das Bundesgericht. Es handelt sich nicht um eine Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne von Art. 44 OG, sondern um eine Zivilsache nach Art. 68 OG, in der gegebenenf...
  5. 80 IV 67
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationsbofes vom 14. Mai 1954 i.S. Distel gegen Distel.
    Regeste [D, F, I] Art. 220 StGB. Unter welchen Voraussetzungen ist eine unmündige Person dem Inhaber der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt entzogen oder vorenthalten ?
  6. 107 Ia 343
    Relevanz
    66. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Oktober 1981 i.S. W. gegen Vormundschaftsbehörde X. und Regierungsrat des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 88 OG und Art. 381 ZGB. Den Eltern des Mündels fehlt die Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen die Ernennung des Vormundes (E. 2). Doch können sie insofern eine formelle Rechtsverweigerung mit staatsrechtlicher Beschwerde rügen, als i...
  7. 98 V 230
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil vom 19. Oktober 1972 i.S. Ausgleichskasse des Kantons Luzern gegen Einwohnergemeinde Kriens und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 5 Abs. 2 AHVG. - Die Ausübung einer Funktion der öffentlichen Verwaltung ist nicht an sich schon unselbständige Tätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). - Die Entschädigung, welche eine Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 416 ZGB einem nebenamtli...
  8. 82 II 257
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. September 1956 i.S. Libanione gegen Maranta.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. 1. Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob der Beistand des Kindes (Art. 311 Abs. 1 ZGB) von der örtlich zuständigen Vormundschaftsbehörde bestellt worden sei. 2. Gerichtsstand im Falle der Einleitung der Klage vor der Geburt des Kinde...
  9. 107 II 105
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Juni 1981 i.S. S. gegen B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 392 Ziff. 2 ZGB. Beistandschaft bei widersprechenden Interessen des Mündels und des Vormunds. 1. Ein Beistand ist bereits bei einer abstrakten Gefährdung der Interessen des Mündels zu bestellen. Eine solche liegt vor, wenn zwischen dem Vertragspart...
  10. 111 II 127
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. September 1985 i.S. F. gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 lit. d OG; Art. 385 Abs. 3 ZGB. Gegen den Entscheid betreffend die Wiederherstellung der elterlichen Gewalt über mündige Kinder im Sinne von Art. 385 Abs. 3 ZGB ist die Berufung nicht zulässig.

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