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231 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://30-04-2010-5A_176-2010
  1. 124 I 40
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    6. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 27. Februar 1998 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde der Einwohnergemeinde Derendingen und Obergericht des Kantons Solothurn (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Persönliche Freiheit, Verhältnismässigkeitsgebot (psychiatrische Zwangsbegutachtung). Garantie der persönlichen Freiheit (E. 3a). Gesetzliche Grundlage als Voraussetzung für Eingriffe in die Freiheitsrechte (E. 3b). Eidgenössische und kantonale Vorschri...
  2. 104 II 12
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. März 1978 i.S. A. gegen Waisenamt G.
    Regeste [D, F, I] Entmündigung wegen Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB). Von einer Entmündigung kann bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber höchstens dann abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass im konkreten Fall die persönliche Fürsorge...
  3. 114 II 210
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    36. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Juni 1988 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Entmündigung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB). Auch beim Aufschub einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zugunsten eines Aufenthalts in einem Drogenrehabilitationszentrum ist von einer Entmündigung gemäss Art. 371 ZGB ab...
  4. 109 II 8
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    3. Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. März 1983 i.S. A. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Entmündigung wegen Freiheitsstrafe (Art. 371 ZGB). Art. 371 ZGB ist als eine Schutznorm zu betrachten, die einen Eingriff in die persönliche Freiheit nur dann zu rechtfertigen vermag, wenn ein ernsthaftes Schutzbedürfnis tatsächlich feststeht (Präzisier...
  5. 138 III 593
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    88. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Bezirksamt A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_607/2012 vom 5. September 2012
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung im Anschluss an Massnahmen des Jugendstrafrechts. Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a Abs. 1 ZGB) zur Behandlung der Geisteskrankheit mit Blick auf den Wegfall einer entsprechenden Massnahme de...
  6. 91 II 170
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    26. Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Juli 1965 i.S. B. gegen Regierungsrat des Kantons Nidwalden
    Regeste [D, F, I] Bevormundung wegen Freiheitsstrafe. Art. 371 ZGB. Veröffentlichung dieser Massnahme. Art. 375 ZGB. Gegenstand der Berufung an das Bundesgericht. Art. 44 lit. c OG. 1. Darf die Bevormundung nach Art. 371 ZGB wegen besonderer Interessen des Strafgefangene...
  7. 117 II 379
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    70. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. September 1991 i.S. O. gegen Regierung des Kantons Graubünden (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Aufhebung der Vormundschaft, Anhörung (Art. 434 ff., Art. 374 ZGB). Im Verfahren der Aufhebung der Vormundschaft ist der Entmündigte von Bundesrechts wegen anzuhören.
  8. 117 II 132
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    29. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 25. April 1991 i.S. O. gegen Regierungsrat des Kantons Schwyz (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Anhörung im Entmündigungsverfahren. Die in Art. 374 ZGB vorgeschriebene Anhörung verlangt nicht die Einvernahme durch die gesamte entscheidende Behörde. Hingegen hält die Anhörung durch einen in der Sache selbst nicht entscheidungsbefugten Beamten vor B...
  9. 106 Ia 33
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    8. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 25. Juni 1980 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde H. und Direktion der Justiz des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 Abs. 3 BV. Verfassungskonforme Auslegung von Bundesgesetzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der EMRK (E. 2 und 3). Art. 406 ZGB, persönliche Freiheit. Verhältnismässigkeit einer Anstaltseinweisung; Anforderungen an ein psychiatrisches G...
  10. 102 II 190
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    28. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 7. Oktober 1976 i.S. R. S. gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 372 ZGB. Das Entmündigungsbegehren kann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn die Entmündigung bereits ausgesprochen worden ist.

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