Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
522 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://31-01-2023-4A_377-2022
  1. 133 III 645
    Relevanz
    89. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Erbinnen Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_237/2007 vom 28. September 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 74 und 92 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen. Zwischenentscheid. Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Selbständig eröffnete Zwischenentscheide über die Zuständigkeit sind anfechtbar, wenn es auch der Endentscheid ist. Vorliegend ...
  2. 83 III 17
    Relevanz
    5. Entscheid vom 28. Februar 1957 i.S. Kamer.
    Regeste [D, F, I] Die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) ist wie eine definitive zu vollziehen und kann daher auch den Lohn (Art. 93 SchKG) erfassen. Unterschiede gegenüber der definitiven Pfändung in den Wirkungen. Anzeige an den Arbeitgeber (Art. 99 SchKG)
  3. 84 II 645
    Relevanz
    86. Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. Dezember 1958 i.S. Confluentia A.-G. gegen Keller.
    Regeste [D, F, I] Wechselbürgschaft, Aberkennungsklage. Einreden des Wechselbürgen, Art. 1022 OR (Erw. 2). Untergang des Wechselanspruchs durch Neuerung? Art. 116 OR (Erw. 2). Die erst nach Erlass des Zahlungsbefehls eintretende Fälligkeit der Forderung ist im Aberkennun...
  4. 140 III 150
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.X. und B.X. gegen Y. und Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_465/2013 vom 3. März 2014
    Regeste [D, F, I] Aktivlegitimation bei einer Mehrheit von Gläubigern. Berechtigung mehrerer Gläubiger an einer Forderung: Abgrenzung von Einzelgläubigerschaft, gemeinschaftlicher Gläubigerschaft und Teilgläubigerschaft (E. 2.2); Anwendung auf den Fall zweier Miteigentüm...
  5. 132 III 89
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Beschluss der I. Zivilabteilung i.S. A. gegen B. sowie Obergericht des Kantons Thurgau (Berufung) 4C.180/2005 vom 18. November 2005
    Regeste [D, F, I] Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG, Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 46 OG); Auswirkungen des Konkurses des Klägers auf das Klageverfahren (Art. 204, 206 und 207 SchKG). Eine Klage nach Art. 85a SchKG ist eine materiellrechtliche Feststellungsklage, we...
  6. 110 III 13
    Relevanz
    4. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. April 1984 i.S. Genossenschafts-Buchdruckerei Aktiengesellschaft (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Beseitigung des Rechtsvorschlags (Art. 79 und 80 SchKG). Der Rechtsvorschlag kann nur durch ein vollstreckbares Urteil oder einen gleichwertigen Rechtstitel beseitigt werden. Ob einer Abstandserklärung nach bernischem Zivilprozessrecht dieselbe Wirkung ...
  7. 124 III 207
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. März 1998 i.S. A. gegen B. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 83 Abs. 2 SchKG, Art. 59 BV; Aberkennungsklage, Gerichtsstand. Reicht der Schuldner gleichzeitig mit der Aberkennungsklage eine Klage auf Schadenersatz gegen den Aberkennungsbeklagten ein, liegt trotz der vertauschten Parteirollen Klagenhäufung vor...
  8. 113 III 86
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Mai 1987 i.S. Kellenberger + Partner AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Definitive Rechtsöffnung aufgrund der Abschreibung des Aberkennungsprozesses gemäss kantonalen Prozessbestimmungen (Art. 83 Abs. 3 SchKG und Art. 155 Abs. 1 des sanktgallischen Gesetzes über die Zivilrechtspflege). Sieht das kantonale Prozessrecht vor, ...
  9. 100 III 76
    Relevanz
    20. Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. Dezember 1974 i.S. Oetiker gegen Severin & Co.
    Regeste [D, F, I] Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG) Sieht das kantonale Recht gegen den Rechtsöffnungsentscheid ein ordentliches Rechtsmittel vor, so beginnt die Frist für die Einreichung der Aberkennungsklage erst mit dem Entscheid der oberen Instanz bzw. mit dem...
  10. 128 III 44
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A. gegen B. (Berufung) 4C.211/2001 vom 1. November 2001
    Regeste [D, F, I] Aberkennungsklage; Abtretung der Forderung (Art. 83 SchKG). Der Aberkennungsbeklagte braucht im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls nicht Gläubiger der streitigen Forderung gewesen zu sein. Es genügt, wenn er sich die Forderung nach Erlass des ...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung