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1181 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://31-01-2023-5A_3-2023
  1. 149 III 268
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. SA (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_378/2022 vom 30. März 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 ZPO; Art. 83 Abs. 2 SchKG; Dispositionsmaxime; Streitgegenstand des Aberkennungsverfahrens. Die Dispositionsmaxime wird verletzt, wenn das Gericht seinen Entscheid auf einen Lebenssachverhalt stützt, der ausserhalb des Streitgegenstands l...
  2. 149 III 355
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. GbR (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_581/2022 vom 2. Juni 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 6 ZPO; Art. 83 Abs. 2 SchKG; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; Aberkennungsklage. Für die Anwendbarkeit des Klägerwahlrechts nach Art. 6 Abs. 3 ZPO ist nicht darauf abzustellen, welche Prozesspartei Gläubigerin oder Schuldnerin ist, sond...
  3. 118 II 87
    Relevanz
    18. Urteil der I. Zivilabteilung vom 17. Februar 1992 i.S. B. gegen I. und Kantonsgericht Wallis (staatsrechtliche Beschwerde, Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 36a Abs. 2 OG. Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Bundesgerichts. Steht aufgrund der bisherigen Prozessführung vor den kantonalen Gerichten fest, dass die Anrufung des Bundesgerichts nur missbräuchlich sein kann, wird auf solche Rechtsmittel...
  4. 84 II 645
    Relevanz
    86. Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. Dezember 1958 i.S. Confluentia A.-G. gegen Keller.
    Regeste [D, F, I] Wechselbürgschaft, Aberkennungsklage. Einreden des Wechselbürgen, Art. 1022 OR (Erw. 2). Untergang des Wechselanspruchs durch Neuerung? Art. 116 OR (Erw. 2). Die erst nach Erlass des Zahlungsbefehls eintretende Fälligkeit der Forderung ist im Aberkennun...
  5. 149 III 422
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG und Mitb. gegen C. S.A. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_465/2022 / 4A_467/2022 vom 30. Mai 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 260 SchKG; bedingte Abtretung. Prozessführungsbefugnis des Abtretungsgläubigers bei einer bedingten Abtretung (E. 3).
  6. 125 III 257
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. Juni 1999 i.S. F.S. c. O.W. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Rechtsmissbrauch und Vertragsumgehung (Art. 2 ZGB). Wird ein Gesellschafter auf einem formell zulässigen, für den Vertragspartner einfacheren Weg zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten im Aussenverhältnis angehalten, als ihn die im Gesellschaftsvertrag ...
  7. 108 III 9
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    4. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Januar 1982 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG). Die provisorische Pfändung ist nicht zulässig, wenn dem Gläubiger definitive Rechtsöffnung erteilt wurde und der Betriebene gegen den Rechtsöffnungsentscheid ein Rechtsmittel ergriffen hat.
  8. 122 III 36
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. Januar 1996 i.S. S. SA (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG). Die provisorische Pfändung kann nicht verlangt werden, bevor über ein Rechtsmittel, womit die Bewilligung der provisorische Rechtsöffnung weitergezogen worden ist und dem rechtskrafthemmende Wirkung zukommt...
  9. 136 III 566
    Relevanz
    83. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Sparkasse Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_36/2010 vom 7. Oktober 2010
    Regeste [D, F, I] Lugano-Übereinkommen; Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung. Die provisorische Rechtsöffnung fällt unter Art. 16 Ziff. 5 LugÜ. Der Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung ist deshalb nicht Gegenstand einer Gerichtsstandsvereinbarung (Art...
  10. 87 I 365
    Relevanz
    60. Urteil vom 27. September 1961 i.S. Bank Haerry & Co AG gegen Lamprecht und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 87 OG. Entscheide über Begehren um provisorische Rechtsöffnung sind Zwischenentscheide (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Verweigerung der provisorischen Rechtsöffnung hat für den Gläubiger kemen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge.

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