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958 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://04-09-2013-8C_457-2013
  1. 101 V 278
    Relevanz
    56. Urteil vom 16. Dezember 1975 i.S. Wyss gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Hilfsmittel zur Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt (Art. 21 Abs. 2 IVG). Analphabeten haben keinen Anspruch auf automatische Schreibgeräte. Die erstmalige berufliche Ausbildung (Art. 16 IVG) umfasst die Schulung eines Analphabeten zum Gebrauch von...
  2. 105 V 147
    Relevanz
    36. Urteil vom 7. September 1979 i.S. Bringolf gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1, Satz 2, IVG. - Die in dieser Bestimmung erwähnten Hilfsmittel sind auch dann abzugeben, wenn die medizinische Massnahme nicht von der Invalidenversicherung durchgeführt wird. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der Übernahme der ä...
  3. 104 V 127
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil vom 9. November 1978 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Müller und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Hilflosenentschädigung. Die Umschreibung der schweren Hilflosigkeit in Art. 36 Abs. 1 IVV widerspricht Art. 43bis Abs. 1 AHVG nicht und ist daher für die Hilflosenentschädigung nach AHVG anwendbar.
  4. 108 V 8
    Relevanz
    4. Urteil vom 2. April 1982 i.S. Gisin gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 2 IVG und Ziff. 2.01. HVI Anhang. - Die Heidelbergerschiene ist ein Beinapparat im Sinne der Ziff. 2.01 Anhang HVI (Erw. 2a). - Bei den nach Massgabe des Art. 21 Abs. 2 IVG im Anhang HVI aufgeführten Hilfsmitteln ist die Kostenfrage im einz...
  5. 102 V 165
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil vom 11. Oktober 1976 i.S. Fabbri gegen Ausgleichskasse der Schweizerischen Maschinen- und Metall-Industrie und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 IVG. Begriff der Invalidität, insbesondere des geistigen Gesundheitsschadens.
  6. 105 V 19
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil vom 11. Januar 1979 i.S. Keist gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 1 IVG. Voraussetzungen der Gewährung medizinischer Massnahmen an Minderjährige mit schweren psychischen Leiden; Rz 52 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (gültig seit 1. Januar 1979) ist gesetzeskonform.
  7. 138 V 475
    Relevanz
    56. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. S. gegen IV-Stelle des Kantons Aargau (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_562/2012 vom 18. Oktober 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 und 3 IVG; aArt. 29 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Satz 1 sowie aArt. 48 Abs. 2 Satz 1 IVG (in Kraft gestanden bis 31. Dezember 2007); Art. 8 Abs. 1 BV; Entstehung des Rentenanspruchs und Beginn der Rente (Übergangsrec...
  8. 102 V 8
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil vom 6. Februar 1976 i.S. Betriebskrankenkasse X. gegen Girardet und Versicherungsgericht des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Kürzung der Leistungen wegen Überversicherung (Art. 26 KUVG). Sinngemässe Anwendung von Art. 45 Abs. 1 IVG in der Krankenversicherung.
  9. 121 V 186
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil vom 23. Mai 1995 i.S. G. gegen Ausgleichskasse PANVICA und AHV/IV-Rekurskommission des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b, Art. 17 Abs. 1 IVG, Art. 6 Abs. 2 IVV. Eine erstmalige berufliche Ausbildung gilt auch dann als im Sinne von Art. 6 Abs. 2 IVV abgebrochen, wenn der Versicherte sie nach Eintritt des Versicherungsfalles zwar noch abschl...
  10. 99 V 46
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil vom 12. Februar 1973 i.S. Meier gegen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 und 60 IVG). Damit wahrt der Versicherte alle seine gegenwärtigen Leistungsansprüche, sofern das, was er meldet, wenigstens den Schluss erlaubt, sie könnten ihm zustehen.

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