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251 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://25-04-2003-2A-60-2002
  1. 108 Ib 231
    Relevanz 13%
    44. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 31. August 1982 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X. und Y. (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einsichtsrecht der Wehrsteuerbehörden in die Akten einer Strafuntersuchung (Art. 90 WStB, Art. 47 BankG). 1. Haben die Wehrsteuerbehörden aufgrund von konkreten Anhaltspunkten einen begründeten Verdacht auf das Vorliegen steuerrechtswidriger Tatbestände...
  2. 85 I 258
    Relevanz 12%
    40. Auszug aus dem Urteil vom 9. Oktober 1959 i.S. W. gegen Steuerrekurskommission des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Subjektiver Tatbestand. 2. Grundsätze für die Bemessung der Busse.
  3. 98 V 91
    Relevanz 12%
    24. Auszug aus dem Urteil vom 20. April 1972 i.S. Bernasconi gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG: Ermittlung des im Betrieb des Beitragspflichtigen arbeitenden eigenen Kapitals. Bei ertraglosen nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht auf den Verkehrswert allein abgestellt werden.
  4. 100 Ib 480
    Relevanz 12%
    79. Auszug aus dem Urteil vom 26. September 1974 i.S. X
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer. Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Nachweis des Vorsatzes (Erw. 2). 2. Abgrenzung zwischen Gewinnungskosten und Kosten des Unterhalts des Steuerpflichtigen und seiner Familie (Art. 22 Abs. 1 lit. a, Art. 23 WStB) (Erw. 3a).
  5. 86 I 150
    Relevanz 12%
    23. Urteil vom 1. Juli 1960 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Ein Verzicht auf das Einspracherecht, den der Steuerpflichtige erklärt, bevor ihm die Steuerbehörde ordnungsgemäss den Steuerbetrag mitgeteilt hat, ist unwirksam.
  6. 90 III 33
    Relevanz 12%
    8. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Juni 1964 i.S. Schumacher
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Berechnung der pfändbaren Quote. Art. 93 SchKG. Bei der Feststellung des pfändbaren Lohnbetrages ist auf den Lohn abzustellen, den der Schuldner wirklich ausbezahlt erhält. Von der Arbeitgeberin ohne Zutun des Schuldners abgezogene pauscha...
  7. 122 V 291
    Relevanz 12%
    43. Auszug aus dem Urteil vom 12. September 1996 i.S. S. gegen Ausgleichskasse des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 22 Abs. 1, 2 und 3, Art. 23 Abs. 1 und 4, Art. 23bis Abs. 2 AHVV: Bindungswirkung der Steuermeldung hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes eines beitragspflichtigen Einkommens. An der Rechtsprechung gemäss AHI 1993 S. 240 Erw. 2c, wonach den Ste...
  8. 139 V 537
    Relevanz 12%
    72. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Bundesamt für Sozialversicherungen gegen G. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_189/2013 vom 13. Dezember 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 3 und 4 AHVG; Art. 23 Abs. 4 und Art. 27 Abs. 1 AHVV; AHV/IV/EO-Beitragsfestsetzung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit; Aufrechnung persönlicher AHV/IV/EO-Beiträge aufgrund der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Anpassung des AHVG zur V...
  9. 103 IV 36
    Relevanz 12%
    9. Urteil des Kassationshofes vom 4. Februar 1977 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 251, Art. 335 Ziff. 2 StGB. Kann eine zur Steuerhinterziehung verwendete gefälschte Urkunde objektiv auch anderen als steuerlichen Zwecken dienen, wie das bei einer Quittung der Fall ist, so bleibt Art. 251 StGB anwendbar.
  10. 92 I 393
    Relevanz 12%
    67. Urteil vom 7. Oktober 1966 i.S. AG für Industriefinanzierungen gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Einforderung von Beweismitteln beim Pflichtigen (Art. 89 Abs. 2 WStB). 1. Weigerung einer Finanzgesellschaft, die dem Bankengesetz nicht unterstellt ist, schriftliche Unterlagen einzureichen (Erw. 1): a) Ein solches Institut kann sich nicht auf das Bank...

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