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214 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://125-IV-291
  1. 91 IV 201
    Relevanz 10%
    53. Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1965 i.S. Troxler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 BStP; Fristbeginn für Beschwerdeerklärung. Massgebliche Urteilseröffnung ist nach § 188 der luzernischen Strafprozessordnung die Zustellung des Entscheides an den Angeklagten persönlich (Erw. 1). Art. 27 Abs. 1 SVG. Geltungsbereich einer...
  2. 89 IV 54
    Relevanz 10%
    11. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 3 janvier 1963 dans la cause Pitteloud contre Ministère public du canton du Valais.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Anmeldung der Beschwerde. Die in Art. 272 Abs. 1 vorgeschriebene Beschwerdeerklärung muss auch dann innert der Frist von 10 Tagen abgegeben werden, wenn der angefochtene Entscheid durch Zustellung einer vollständigen Ausferti...
  3. 87 IV 147
    Relevanz 10%
    35. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 2 octobre 1961 dans la cause X. contre Ministère public du canton de Vaud.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 BStP; massgebende Eröffnung nach waadtl. Recht. Bei Urteilen des waadtländischen Kassationshofes beginnt die Anmeldefrist der Nichtigkeitsbeschwerde mit der Verkündung des Urteilsspruches, welche unmittelbar nach der Beratung in öffentli...
  4. 85 IV 111
    Relevanz 10%
    28. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1959 i.S. Affeltranger gegen Bezirksanwaltschaft Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Art. 272 Abs. 1 und 2, 251 Abs. 2 BStP. Die Fristen zur Anmeldung und Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde beginnen von Gesetzes wegen zu laufen; die kantonalen Behörden haben den Beginn des Fristenlaufes weder festzustellen noch zu verfügen, sondern l...
  5. 124 V 389
    Relevanz 10%
    67. Auszug aus dem Urteil vom 28. Dezember 1998 i.S. I. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Werden entscheidwesentliche Punkte einer Parteiverhandlung nicht in einem Verhandlungsprotokoll festgehalten, stellt dies eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
  6. 98 IV 11
    Relevanz 10%
    3. Urteil des Kassationshofes vom 3. März 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Lutz.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP. Massgebende Urteilseröffnung für die Staatsanwaltschaft im Kanton Zürich (Erw. 1). 2. Art. 125 Abs. 2 StGB; fahrlässige Körperverletzung, dadurch begangen, dass der Halter eines Motorfahrzeuges dasselbe einem fahrunfähigen...
  7. 107 IV 68
    Relevanz 10%
    20. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 12 mai 1981 dans la cause C. contre procureur général du canton de Genève (pourvoi en nullité).
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 2 OG: Parteivertretung vor dem Bundesgericht. Die Anwaltspraktikanten des Kantons Genf sind nicht ermächtigt, als Parteivertreter vor Bundesgericht aufzutreten, selbst wenn sie im kantonalen Verfahren die Parteivertretung in einem Straffall...
  8. 106 II 175
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    35. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Januar 1980 i.S. Rellstab gegen Merz (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 lit. b und c OG. Aus der Berufungsschrift muss hervorgehen, inwiefern bestimmte Feststellungen oder rechtliche Erwägungen des angefochtenen Urteils Bundesrechtssätze verletzen sollen.
  9. 101 II 374
    Relevanz 10%
    63. Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. August 1975 in Sachen Nordfinanz-Bank Zürich gegen Nordic Verwaltungs & Finanz AG.
    Regeste [D, F, I] Erläuterung. Art. 145 OG. Wer den Rechtsspruch eines bundesgerichtlichen Entscheides in der ausländischen Presse veröffentlichen darf, kann nicht verlangen, dass wegen der unterschiedlichen Gesetzgebung im Lande der Publikation Erläuterungen in das Erke...
  10. 104 IV 209
    Relevanz 10%
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Mai 1978 i.S. G. gegen Statthalteramt Bülach
    Regeste [D, F, I] Art. 222 MStG. Die Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde durch den Verurteilten setzt das Strafverfahren nicht fort. Die Berücksichtigung einer verspäteten Beschwerdebegründung kann deshalb nicht unter Berufung auf Art. 222 MStG verlangt werden.

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