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319 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://05-01-2006-2P-124-2005
  1. 98 V 91
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil vom 20. April 1972 i.S. Bernasconi gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG: Ermittlung des im Betrieb des Beitragspflichtigen arbeitenden eigenen Kapitals. Bei ertraglosen nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht auf den Verkehrswert allein abgestellt werden.
  2. 80 I 6
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil vom 3. Februar 1954 i.S. Bichsel gegen Bern Staat und Verwaltungsgericht.
    Regeste [D, F, I] Besteuerung des Einkommens (Bern): 1. Verbot interkantonaler Doppelbesteuerung und kantonale Gesetzgebung. 2. Bemessung des steuerbaren Einkommens einer aus einem andern Kanton in den Kanton Bern zuziehenden erwerbstätigen Person.
  3. 100 Ib 480
    Relevanz
    79. Auszug aus dem Urteil vom 26. September 1974 i.S. X
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer. Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Nachweis des Vorsatzes (Erw. 2). 2. Abgrenzung zwischen Gewinnungskosten und Kosten des Unterhalts des Steuerpflichtigen und seiner Familie (Art. 22 Abs. 1 lit. a, Art. 23 WStB) (Erw. 3a).
  4. 86 I 150
    Relevanz
    23. Urteil vom 1. Juli 1960 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Ein Verzicht auf das Einspracherecht, den der Steuerpflichtige erklärt, bevor ihm die Steuerbehörde ordnungsgemäss den Steuerbetrag mitgeteilt hat, ist unwirksam.
  5. 90 III 33
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Juni 1964 i.S. Schumacher
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Berechnung der pfändbaren Quote. Art. 93 SchKG. Bei der Feststellung des pfändbaren Lohnbetrages ist auf den Lohn abzustellen, den der Schuldner wirklich ausbezahlt erhält. Von der Arbeitgeberin ohne Zutun des Schuldners abgezogene pauscha...
  6. 90 I 18
    Relevanz
    3. Urteil vom 22. April 1964 i.S. S. gegen Aargau, Kanton und Obergericht.
    Regeste [D, F, I] Staatsrechtliche Beschwerde. Verhältnis zu kantonalen Rechtsmitteln, die nur zu beschränkter Überprüfung eines Entscheids führen (Erw. 1). Kantonales Steuerrecht. Willkür. Rechtsungleiche Behandlung. Kantonale Vorschrift, wonach Einkommen und Vermögen a...
  7. 122 V 291
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil vom 12. September 1996 i.S. S. gegen Ausgleichskasse des Kantons Aargau und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 22 Abs. 1, 2 und 3, Art. 23 Abs. 1 und 4, Art. 23bis Abs. 2 AHVV: Bindungswirkung der Steuermeldung hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes eines beitragspflichtigen Einkommens. An der Rechtsprechung gemäss AHI 1993 S. 240 Erw. 2c, wonach den Ste...
  8. 123 I 289
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 17. Oktober 1997 i.S. X. gegen Kanton Zürich und Kanton Thurgau (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 BV (Verbot der Doppelbesteuerung; Steuerdomizil), Art. 89 OG (Beginn der Beschwerdefrist). Die Frist für die staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 46 Abs. 2 BV beginnt mit der Zustellung des kantonalen Steuerdomizilentsche...
  9. 139 V 537
    Relevanz
    72. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Bundesamt für Sozialversicherungen gegen G. (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 9C_189/2013 vom 13. Dezember 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 3 und 4 AHVG; Art. 23 Abs. 4 und Art. 27 Abs. 1 AHVV; AHV/IV/EO-Beitragsfestsetzung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit; Aufrechnung persönlicher AHV/IV/EO-Beiträge aufgrund der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Anpassung des AHVG zur V...
  10. 103 IV 36
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 4. Februar 1977 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 251, Art. 335 Ziff. 2 StGB. Kann eine zur Steuerhinterziehung verwendete gefälschte Urkunde objektiv auch anderen als steuerlichen Zwecken dienen, wie das bei einer Quittung der Fall ist, so bleibt Art. 251 StGB anwendbar.

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