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715 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://23-01-2017-5A_40-2017
  1. 91 III 47
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Entscheid vom 20. April 1965 i.S. Boog.
    Regeste [D, F, I] Ordentliche Betreibung gegen eine unter Güterverbindung stehende Ehefrau mit Zugriffauf das Sondergut und das eingebrachte Frauengut. Art. 68 bis Abs. 1 SchKG. 1. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz der Schuldnerin, und zwar auch für die dazutr...
  2. 109 III 45
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. Januar 1983 i.S. Muco SE Muldenbau AG gegen Feba Immobilien AG und Appellationsrichter des Kantonsgerichts St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Zwangsverwaltung von Grundstücken. Gemäss Art. 94 Abs. 1 VZG fallen Kündigungen an Mieter und Ausweisungen von Mietern nach dem Erlass der Zinssperre auch im Pfandverwertungsverfahren in die ausschliessliche Befugnis des Betreibungsamtes.
  3. 130 III 407
    Relevanz
    52. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Kon-kurskammer i.S. X. AG gegen Obergericht des Kantons Thurgau als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuld- betreibung und Konkurs (Beschwerde) 7B.36/2004 vom 29. April 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 125 Abs. 3 SchKG, Kreisschreiben Nr. 2 des Bundesgerichts vom 7. November 1912; Steigerung beweglicher Sachen. Mit der Anzeige über den Eingang des Verwertungsbegehrens (Art. 120 SchKG) können dem Schuldner bereits die Daten der Verwertung und der ...
  4. 100 III 19
    Relevanz
    7. Entscheid vom 21. März 1974 i.S. Tiefkühlvereinigung Bern und Umgebung
    Regeste [D, F, I] Verbindlichkeit des Konkursdekretes für die Konkursbehörden, Art. 171 SchKG. Konkursbeamter und Aufsichtsbehörde können ein Konkursdekret jedenfalls dann nicht auf seine Gesetzmässigkeit überprüfen, wenn mit der Durchführung des Konkurses bereits begonn...
  5. 94 III 78
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    15. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Mai 1968 i.S. Randegger.
    Regeste [D, F, I] Ein bedingter Verzicht auf eine bereits vollzogene Pfändung (insbesondere die Zustimmung zur einstweiligen Sistierung einer vollzogenen Lohnpfändung) ist nicht zulässig. Hebt das Betreibungsamt gestützt auf einen solchen Verzicht die Pfändung auf, so fä...
  6. 88 III 42
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    7. Auszug aus dem Entscheid vom 29. März 1962 i.S. Tenger.
    Regeste [D, F, I] 1. Umfang der Verordnungsbefugnis des Bundesgerichts nach Art. 15 Abs. 2 SchKG. 2. Bildet eine Forderung gegen den Gemeinschuldner den Gegenstand eines bereits vor der Konkurseröffnung hängig gewordenen Rechtsstreites, so ist darüber kein Kollokationsve...
  7. 96 III 111
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    20. Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. März 1970 i.S. Hofmann gegen Zingg, Blickle & Co.
    Regeste [D, F, I] Anfechtungsklage (Art. 285 ff. SchKG) ausserhalb eines Konkursverfahrens. Die Legitimation zu einer solchen Klage, die ein provisorischer Verlustschein (Art. 115 Abs. 2 SchKG) dem betreibenden Gläubiger verleiht (Art. 285 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG), fällt da...
  8. 81 IV 17
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    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1955 i.S. Karpf gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 375 Abs. 1 StGB gilt erst, wenn das gerichtliche Verfahren, inbegriffen ein allfälliges kantonales Kassationsverfahren, abgeschlossen ist (Erw. 2). 2. Art. 69 StGB. Wer wegen offensichtlich trölerischer Einlegung eines Rechtsmittels in Verbindun...
  9. 96 III 124
    Relevanz
    22. Arrêt du 8 octobre 1970 dans la cause Von Dach Frères SA
    Regeste [D, F, I] In der Betreibung auf Pfandverwertung hat das Betreibungsamt dem Dritteigentümer des Pfandes die Mitteilung des Verwertungsbegehrens zuzustellen. Der Dritteigentümer des Pfandes, der diese Mitteilung nicht erhält, kann nicht Beschwerde führen, wenn er v...
  10. 82 III 54
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Mai 1956 i.S. Spadin.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).

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