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223 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://11-10-2002-2P-203-2002
  1. 98 Ia 151
    Relevanz
    22. Urteil vom 22. März 1972 i.S. Bürgel gegen Basel-Stadt, Kanton und Appellationsgericht (als Verwaltungsgericht).
    Regeste [D, F, I] Kantonale Vermögenssteuer, Bewertung von Liegenschaften, rechtsgleiche Behandlung. Kantonale Ordnung, nach welcher bei Wohn- und Geschäftsliegenschaften das Mittel des Ertrags- und Verkehrswertes zu Beginn der zweijährigen Veranlagungsperiode den Steuer...
  2. 104 Ib 385
    Relevanz
    61. Estratto della sentenza 17 marzo 1978 nella causa eredi X. c. Camera di diritto tributario del Tribunale di appello del Cantone Ticino
    Regeste [D, F, I] Besteuerung eines durch eine Erbengemeinschaft bei Veräusserung oder Verwertung von Geschäftsliegenschaften erzielten Kapitalgewinns (Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 75 Steuergesetz des Kantons Tessin vom 11. April...
  3. 100 Ib 71
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    12. Auszug aus dem Urteil vom 8. Mai 1974 i.S. Zimmermann gegen SBB.
    Regeste [D, F, I] Art. 19 lit. c EntG, kantonale Grundstückgewinnsteuer. Bei Anlass der Enteignung erhobene Grundstückgewinnsteuern sind dem Enteigneten nicht zu vergüten - auch jener Teil nicht, um den die Steuer höher ausfällt, weil infolge der früheren Veräusserung ei...
  4. 100 Ib 233
    Relevanz
    37. Urteil vom 31. Mai 1974 i.S. Schweiz. Eidgenossenschaft gegen Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Garantiegesetz. 1. Zulässigkeit der verwaltungsrechtlichen Klage (Erw. 1). 2. Die zürcherische Grundstückgewinnsteuer ist eine der unter das Verbot von Art. 10 GarG fallenden Steuern (Erw. 2a). 3. Der Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft, der einem...
  5. 122 III 246
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. Juni 1996 i.S. Stadt Winterthur (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 157 SchKG. Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung. Die bei der Betreibung auf Grundpfandverwertung anfallenden Grundstückgewinnsteuern sind als Kosten der Verwertung im Sinne von Art. 157 Abs. 1 SchKG zu be...
  6. 112 Ia 124
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    22. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 30. April 1986 i.S. X. gegen Einwohnergemeinde Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 22ter, Art. 4 BV. Volle Entschädigung bei Enteignung; Anspruch auf Rückerstattung der Grundstückgewinnsteuer? Die Besteuerung der Enteignungsentschädigung als Grundstückgewinn im Ausmass von 20% der Entschädigung ist mit Art. 22ter BV vereinbar, we...
  7. 129 III 200
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    33. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank B. (Beschwerde) 7B.184/2002 vom 10. Januar 2003
    Regeste [D, F, I] Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Verwertung eines Grundstücks im Konkurs; Verteilung des Erlöses (Art. 262 SchKG). Die Mehrwertsteuer, die bei der Verwertung eines Grundstücks anfällt, ist aus dem Erlös des betreffenden Grundstücks vorab zu decken...
  8. 97 I 784
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    114. Urteil vom 15. September 1971 i.S. X.-AG gegen Zürich, Kanton und Verwaltungsgericht.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; zürcherisches Steuerrecht; Ertragssteuer juristischer Personen, Grundstückgewinnsteuer. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, die von einer Aktiengesellschaft bezahlten oder in der Bilanz zurückgestellten Grundstückgewinnsteuern als steuerbaren...
  9. 131 II 722
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Kantonale Steuerkommission Schwyz sowie Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) 2A.20/2005 vom 17. Oktober 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 12 Abs. 1 und 4 StHG; Grundstückgewinnsteuer, Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn bei der Ermittlung des Grundstückgewinns. Arten kantonaler Grundstückgewinnbesteuerung (E. 2.1); monistisches System im Kanton Schwyz (E. 2.2). Versagen der f...
  10. 83 I 136
    Relevanz
    19. Urteil vom 10. Mai 1957 i.S. Eidg. Steuerverwaltung gegen X und Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Bei der Berechnung des Liegenschaftsgewinns, welcher der Wehrsteuer vom Einkommen natürlicher Personen unterliegt, kann die zürcherische Grundstückgewinnsteuer nicht abgezogen werden.

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