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387 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://31-05-2002-U_64-2001
  1. 105 IV 223
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juli 1979 i.S. Z. gegen Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Landgericht Uri (Staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 87 OG. Letztinstanzlichkeit. Für die staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV ist im Kanton Uri letztinstanzlicher Entscheid jener des Obergerichts, auch wenn es auf kantonale Nichtigkeitsbeschwerde hin urteilt.
  2. 89 II 133
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. Juni 1963 i.S. Lohse gegen Verlag Bauen und Wohnen GmbH.
    Regeste [D, F, I] Ausschliessung aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 822 Abs. 3 OR). Der Richter darf einen Gesellschafter auf Begehren der Gesellschaft aus wichtigen Gründen ausschliessen, auch wenn die vermögensrechtlichen Folgen dieser Massnahme (Art...
  3. 110 V 242
    Relevanz
    39. Urteil vom 29. Oktober 1984 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen S. und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 23 Abs. 2 AHVG: Witwenrente. - Einmalige Abfindungen sind mit Bezug auf den Anspruch auf Witwenrente den in Rentenform zu entrichtenden Unterhaltsleistungen gleichzustellen, wenn damit Unterhaltsansprüche der geschiedenen Frau gemäss Art. 151 oder ...
  4. 98 Ia 290
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 3. Mai 1972 i.S. Indergand und Mitbeteiligte gegen den Landrat des Kantons Uri.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, Art. 85 lit. a OG; Referendum. Ein Beschluss, gegen den das Referendum zustandegekommen ist, kann von der Behörde, die ihn erlassen hat, zurückgenommen werden, solange die Volksabstimmung nicht durchgeführt ist.
  5. 82 II 72
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    10. Auszug aus dem Urteil der H. Zivilabteilung vom 20. Januar 1956 i.S. Durrer gegen Durrer.
    Regeste [D, F, I] Bäuerliches Vorkaufsrecht (Art. 6 ff. EGG). Verzicht gegen Abfindung. Rückforderung dieser Leistung wegen widerrechtlichen Inhalts der Vereinbarung oder wegen Übervorteilung? (Art. 1 EGG, Art. 20, 21, 66 OR).
  6. 81 II 593
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    90. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Dezember 1955 i.S. Gisiger gegen Eberhard.
    Regeste [D, F, I] Bäuerliches Erbrecht. Verliert ein Erbe den Anspruch auf Zuweisung des Heimwesens zum Ertragswert gemäss Art. 620 ZGB, wenn er einen andern Bewerber durch eine Abfindung zum Verzicht bewegt?
  7. 119 V 135
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    19. Auszug aus dem Urteil vom 6. Januar 1993 i.S. Pensionskasse des Kantons Zug, Kantonsspital Zug und Kanton Zug gegen B. und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 27 BVG, Art. 331a, 331b, 331c und Art. 342 Abs. 1 lit. a OR, § 23 und 24 des Gesetzes über die Pensionskasse des Kantons Zug (PKG). - Regelungen öffentlichrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen, wonach dem ausscheidenden Versicherten eine Freizügigkeits...
  8. 127 III 415
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    70. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 30. Mai 2001 i.S. Genossenschaftsgruppe Habitat 8000 gegen Siedlungsgenossenschaft Eigengrund und Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Abfindungsanspruch ausscheidender Genossenschafter (Art. 864 Abs. 1 OR). Steht den ausscheidenden Genossenschaftern gemäss den Statuten ein Abfindungsanspruch zu, ist dessen Umfang zwingend auf den Zeitpunkt des Ausscheidens zu berechnen. Einzig die Fäl...
  9. 116 V 8
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    2. Sentenza del 15 gennaio 1990 nella causa Z. contro Cassa svizzera di compensazione e Commissione federale di ricorso in materia d'AVS/AI per le persone residenti all'estero
    Regeste [D, F, I] Art. 7 lit. a des schweizerisch-italienischen Abkommens über Soziale Sicherheit: Anspruch auf Abfindung. Der Ehemann, dessen Ehefrau eigene Beiträge an die schweizerische Sozialversicherung entrichtet hat, kann bei Vollendung des 65. Altersjahres trotz ...
  10. 127 V 209
    Relevanz
    31. Urteil vom 20. August 2001 i. S. B. gegen Ausgleichskasse für das Schweizerische Bankgewerbe und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 AHVG, Art. 46 Abs. 1 AHVG und alt Art. 24 AHVG: Vollstreckungsverwirkung bei rechtskräftig festgesetzten Leistungen. Die Frist zur Vollstreckung rechtskräftig zugesprochener Leistungen (hier eine Witwenabfindung) beträgt zehn Jahre.

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