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312 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://109-IV-46
  1. 120 IV 208
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Juli 1994 i.S. A. und B. gegen Statthalteramt des Bezirkes Zürich und X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Opportunitätsprinzip. Eine Verletzung des kantonalen Opportunitätsprinzips kann nicht mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gerügt werden (E. 1b/bb). 2. Vervielfältigen und Weiterverbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks nach altem...
  2. 139 IV 220
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut (Beschwerde in Strafsachen) 6B_708/2012 vom 8. Juli 2013
    Regeste [D, F, I] Art. 8 StPO (Verzicht auf Strafverfolgung); Art. 52-54 StGB (Strafbefreiung). Art. 8 StPO bildet keine Grundlage für die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach der Anklageerhebung in den Anwendungsfällen von Art. 52-54 StGB. Das Gericht hat ü...
  3. 102 Ia 28
    Relevanz
    6. Urteil vom 3. März 1976 i.S. Dr. X. gegen Aufsichtskammer über die Walliser Advokaten.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Disziplinarrecht des Anwaltes. Disziplinarische Sanktionen mit überwiegendem Strafcharakter, wie Verweis und Busse, fallen unter den Grundsatz ne bis in idem.
  4. 91 IV 69
    Relevanz 16%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. Juni 1965 i.S. Geisser gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB, Art. 93 SchKG. Die Pfändung künftigen Dirnenlohnes ist rechtsgültig.
  5. 96 IV 123
    Relevanz 16%
    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juni 1970 i.S. Wiss gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Ein Antrag liegt vor, wenn die Dirne unaufgefordert jemanden anspricht, um ihn zur gewerbsmässigen Unzucht einzuladen.
  6. 89 IV 201
    Relevanz 16%
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1963 i.S. K. gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 207 StGB. Belästigung durch gewerbsmässige Unzucht. Anwohner einer Strasse sind nicht Nachbarn einer Dirne, die dort nachts Freier anlockt, sie aber zur Ausübung der Unzucht in ein anderes Quartier führt.
  7. 89 IV 128
    Relevanz 16%
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1963 i.S. Stutz gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn die Unterhaltsleistungen auf Grund eines Darlehensvertrages bezogen werden, der in der Absicht abgeschlossen wurde, die Unzucht der Dirne als Einnahmequelle auszunützen.
  8. 95 IV 131
    Relevanz 15%
    33. Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1969 i.S. Sch. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Die unaufdringliche Bekundung der Bereitschaft zur Unzucht, ebenso die Anwesenheit einer Dirne an einem Marktstand Prostituierter, hat nicht die Bedeutung eines Antrages; dieser setzt ein weitergehendes Tätigwerden d...
  9. 82 IV 194
    Relevanz 15%
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1956 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Sp.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Zumutungen oder Anträge. Sie brauchen nicht öffentliches Ärgernis zu erregen, mussen aber objektiv als solche erkennbar sein.
  10. 103 IV 92
    Relevanz 15%
    26. Urteil des Kassationshofes vom 13. Mai 1977 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 2 StGB. Aktive Zuhälterei. Diese Bestimmung verlangt nicht, dass der Zuhälter neben der eigennützigen Förderung der Unzucht sich auch im Sinne des Absatzes 1 ausbeuterisch unterhalten lasse. Eigennutz braucht nicht das ausschliessliche Mot...

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