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177 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-IV-154
  1. 106 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. April 1980 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG, Vereitelung der Blutprobe. Bedingter Strafvollzug.
  2. 101 IV 332
    Relevanz
    78. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Wer als Strassenbenützer eine Blutprobe vereitelt, mit der er ernsthaft rechnet, macht sich strafbar, ob er nun aus Furcht vor einer Bestrafung wegen angetrunkenen Fahrens, aus übertriebener Scheu vor der Blutentnahme oder aus einem ...
  3. 90 IV 94
    Relevanz
    20. Urteil des Kassationshofes vom 1. Mai 1964 i.S. Oes gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Anordnung der Blutprobe. 1. Diese Bestimmung setzt für den Fall, dass der Täter die Feststellung seiner Angetrunkenheit vereitelt, nicht voraus, dass die Blutprobe oder die zusätzliche ärztliche Untersuchung bereits amtlich angeordne...
  4. 103 IV 49
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. April 1977 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung der Blutprobe. Das Widersetzen oder Entziehen ist vollendet, sobald die unverzügliche Entnahme der Blutprobe verhindert wird.
  5. 100 IV 258
    Relevanz
    65. Urteil des Kassationshofes vom 26. August 1974 i.S. X. gegen Polizei-Inspektorat Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe. 1. Diese Bestimmung erfasst nicht nur die Fahrzeugführer, sondern alle Personen, die sich auf Grund von Art. 55 Abs. 1 SVG einer Blutprobe unterziehen müssen (Erw. 3). 2. Zur Vereitelung der Blutprobe genüg...
  6. 105 IV 64
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. März 1979 i. S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung der Blutprobe. Auch der völlig Nüchterne muss je nach den Umständen damit rechnen, dass ihm eine Blutprobe entnommen wird, sei es auch nur zur Ausschaltung eines Verdachts auf Trunkenheit.
  7. 95 IV 144
    Relevanz
    36. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1969 i.S. Hammel gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe. Entscheidend ist, ob der Täter mit einer Blutprobe oder anderen Massnahmen rechnete oder rechnen musste.
  8. 104 Ib 194
    Relevanz
    33. Urteil vom 10. November 1978 i.S. X. gegen Regierungsrat des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Entzug des Führerausweises; Fehlen der gesetzlichen Grundlage. Die Vereitelung der Blutprobe im Sinne von Art. 91 Abs. 3 SVG stellt mangels gesetzlicher Grundlage keinen Entzugsgrund dar.
  9. 110 IV 92
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 16. November 1984 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 286 StGB; Hinderung einer Amtshandlung. Die verbale Weigerung, sich einem Atemlufttest (wegen angeblichen Fahrens in angetrunkenem Zustand) zu unterziehen, stellt keine Hinderung einer Amtshandlung dar.
  10. 120 IV 73
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    14. Urteil des Kassationshofes vom 20. April 1994 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG n.F.; Vereitelung einer Blutprobe. Die vorsätzliche pflichtwidrige Unterlassung der Meldung eines Unfalls erfüllt auch nach dem neuen Recht dann den Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe, wenn die Anordnung der Blutprobe nach den...

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