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68 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://137-IV-313
  1. 122 IV 311
    Relevanz 10%
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Oktober 1996 i.S. S. gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse, Entlastungsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB); zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB); Unschuldsvermutung (Art. 6 Ziff. 2 EMRK). Die Zulassung zum Entlastungsbeweis bestimmt sich allein nach Art. 173 Ziff....
  2. 101 IV 292
    Relevanz 10%
    67. Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. Meier gegen Hubatka
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB. Ehrverletzung durch den Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Der Umstand, dass über die angebliche Straftat eine Strafuntersuchung durchgeführt wurde, die zu einem Einstellungsbeschluss geführt hat, steht dem ...
  3. 98 IV 90
    Relevanz 10%
    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. März 1972 i.S. X. gegen A. und Mitbeteiligte.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 173ff. StGB. Ehrverletzender Charakter der Ausdrücke kranke Psyche (verneint) und perverse Geilheit (bejaht) (Erw. 3). 2. Art. 173 Ziff. 3 StGB. Handeln aus begründeter Veranlassung (Erw. 4).
  4. 89 IV 190
    Relevanz 10%
    38. Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1963 i.S. Landert gegen Hofmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Begründete Veranlassung zu einer ehrverletzenden Äusserung kann darin liegen, dass der Täter, der um Auskunft über den Verletzten gebeten wird, dem Fragenden einen Dienst erweisen will.
  5. 85 IV 182
    Relevanz 10%
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i. S. Bossi gegen Iklé und Müller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB, üble Nachrede. Auch wer sich in Wahrung berechtigter Interessen äussert, entgeht der Strafe nur, wenn er beweist, dass die Ausserung wahr ist oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.
  6. 82 IV 91
    Relevanz 10%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. April 1956 i.S. Girvan c. P.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. 1. Ohne begründete Veranlassung - vorwiegend in der Absicht..., jemandem Übles vorzuwerfen ; Verhältnis dieser beiden Voraussetzungen für den Ausschluss des Wahrheits- und Entlastungsbeweises zueinander (Erw. 2; Änderung der Recht...
  7. 116 IV 31
    Relevanz 10%
    8. Urteil des Kassationshofs vom 23. April 1990 i.S. Udo Proksch gegen X (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB; Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Ehrverletzung durch Vorverurteilung in der Presse, Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf Presseberichterstattungen über hängige Strafverfahren. Ein Ausschluss vom Entlastungsbeweis kommt gemäss Art. 173 Ziff. 3 StGB...
  8. 106 IV 179
    Relevanz 10%
    52. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juni 1980 i.S. Achermann gegen Büttiker (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 32 StGB. Rechtfertigungsgrund der Amtspflicht. Wer in amtlicher Funktion ehrenrührige Fakten erwähnen und persönliche Eigenschaften und Motive werten muss, ist durch Art. 32 StGB gedeckt, soweit er nicht über das Notwendige hinausgeht oder wider be...
  9. 80 IV 109
    Relevanz 10%
    20. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Juni 1954 i.S. Hinden gegen Wachter.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Nach der neuen Fassung dieser Bestimmung ist die Wahrung öffentlicher oder berechtigter privater Interessen nicht mehr an sich Rechtfertigungsgrund. Nichtzulassung des Beweises nach Art. 173 Ziff. 2 wegen Handelns mit Schädigungsabsicht.
  10. 145 IV 90
    Relevanz 10%
    10. Extrait de l'arrêt de la Cour de droit pénal dans la cause A.A. et B.A. contre Ministère public de la République et canton de Neuchâtel et X. (recours en matière pénale) 6B_369/2018 du 7 février 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 135 Abs. 4 StPO; im Falle eines Freispruchs der beschuldigten Person ist die Privatklägerschaft mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet, dem Staat die Entschädigung der amtlichen Verteidigung zurückzuzahlen. Gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO ka...

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