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340 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://29-01-2019-5A_330-2018
  1. 85 III 98
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  2. 99 Ia 437
    Relevanz
    53. Urteil vom 17. Oktober 1973 i.S. X. gegen Y. und Instruktionsrichter von Leuk.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege im Vaterschaftsprozess. Weder der Mutter noch dem Kind kann die unentgeltliche Rechtspflege wegen eines schuldhaften Verhaltens der Mutter (insbesondere wegen selbstverschuldeter Armut) verweigert werden. Wo die Kl...
  3. 82 II 81
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. März 1956 i. S. Eheleute Müller-Scheurer.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. Rückzug der Klage vor Bundesgericht.
  4. 122 I 53
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1996 i.S. X. gegen X. und Zivilgericht des Kantons Basel-Stadt (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; rechtliches Gehör. Es genügt der Verfassung, wenn die Eltern zum Ergebnis des Gesprächs, das der Richter im Verfahren nach Art. 145 ZGB von sich aus und unter vier Augen mit ihrem Kind geführt hat, vor dem Entscheid über die Kinderzuteilung S...
  5. 144 III 67
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. GmbH gegen B. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_338/2017 vom 24. November 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 229 ZPO; Zeitpunkt des Aktenschlusses. Recht der Parteien, sich zweimal unbeschränkt zu äussern; Grundsätze. Eine (zeitliche) Auftrennung von Einreichen neuer Beweismittel und Vorbringen neuer Tatsachen ist unzulässig (E. 2).
  6. 119 Ia 71
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 24. Februar 1993 i.S. Stürm gegen Instruktionsrichter I der Bezirke Ering und Gundis und Kantonsgericht des Kantons Wallis (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Briefverkehr, Meinungsäusserungsfreiheit, Art. 8 und 10 EMRK; Nichtweiterleitung von Briefen eines Untersuchungsgefangenen. Restriktive Auslegung der Regeln über die Eingriffsvoraussetzungen bei Beschränkung des Briefverkehrs eines Untersuchungsgefangen...
  7. 125 III 451
    Relevanz
    76. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom17. September 1999 i.S. SodaStream Ltd. gegen Urs Jäger AG und Instruktionsrichter des Handelsgerichts des Kantons Aargau(staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 24 LugÜ; Zuständigkeit zur Anordnung einstweiliger Massnahmen im Fall des Bestehens einer Gerichtsstandsvereinbarung; Zulässigkeit von Leistungsverfügungen. Trotz Gerichtsstandsvereinbarung kann vor einem anderen als dem ausschliesslich prorogierte...
  8. 129 III 499
    Relevanz
    79. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. X. AG gegen A. (Berufung) 4C.9/2003 vom 4. April 2003
    Regeste [D, F, I] Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht (Art. 715a OR). Ein ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats hat grundsätzlich auch bezüglich Vorgängen während seiner Amtszeit an der Geltendmachung des Rechts ...
  9. 84 II 232
    Relevanz
    33. Urteil der H. Zivilabteilung vom 22. Mai 1958 i.S. Z. gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Rückzug des in oberer kantonaler Instanz zugesprochenen Ehescheidungs- oder -trennungsbegehrens: 1. Der Rückzug ist bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils zulässig. 2. Auch wenn das kantonale Scheidungs- oder Trennungsurteil auf gemeinsamen Begehr...
  10. 95 I 380
    Relevanz
    55. Urteil vom 3. September 1969 i.S. Aktiengesellschaft für Verkehrswerte gegen Sarom 99 A.-G. und Gen. und Obergericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 40, 94 OG, Art. 79 ff. BZP. Art. 80 BZP ist auf die staatsrechtliche Beschwerde nicht anwendbar. Gegen den Entscheid des Präsidenten über das Gesuch um Gewährung aufschiebender Wirkung ist deshalb ein Weiterzug an das Bundesgericht nicht zulässig.

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