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144 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://81-II-309
  1. 84 II 107
    Relevanz 15%
    14. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. Februar 1958 i.S. Schwegler gegen Laboratoire Esthétique SA
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 55 Abs. 1 lit. c OG. Die Berufung kann nicht durch Verweisung auf Ausführungen begründet werden, die vor dem kantonalen Gericht gemacht worden sind (Erw. 1). 2. Art. 21 OR, Übervorteilung. a) Notlage einer Aktiengesellschaft (Erw. 2). b) Offenba...
  2. 89 IV 160
    Relevanz 15%
    32. Urteil des Kassationshofes vom 24. Mai 1963 i.S. Schweiz. Bundesanwaltschaft gegen Schwegler, Eberle und Denis.
    Regeste [D, F, I] Art. 284 BStP, 76 Ziff. 2. und 110 Abs. 2 ZG, 124 Abs. 1 VV zum ZG. 1. Verjährung von Übertretungen fiskalischer Bundesgesetze gemäss Art. 284 BStP. Die Frist zur Verjährung der Strafverfolgung ruht während des Verfahrens zur Festsetzung des Zollbetrage...
  3. 85 IV 217
    Relevanz 15%
    57. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Dezember 1959 i.S. Schwegler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 163 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB. Durch die fälschliche Bezeichnung eines dem Gemeinschuldner gehörenden Vermögensstückes als Dritteigentum wird das Schuldnervermögen zum Scheine vermindert.
  4. 106 V 65
    Relevanz 15%
    15. Urteil vom 10. April 1980 i.S. Schwegler gegen Schweizerische Ausgleichskasse und Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen
    Regeste [D, F, I] Art. 2 AHVG und 1 VFV. Die Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium schliesst nicht aus, dass sich ein Schweizer Bürger mit Wohnsitz im Ausland, der sein Einkommen teils von einem schweizerischen und teils von einem ausländischen Arbeitgeber be...
  5. 88 II 38
    Relevanz 15%
    6. Urteil der I. Zivilabteilung vom 27. März 1962 i.S. Schwegler gegen Zürich Versicherungsgesellschaft.
    Regeste [D, F, I] 1. Art.129 Abs.2KUVG schränkt auch die Haftung aus Art. 37 MFG ein (Erw. 1), gilt aber nur für Betriebsunfälle (Erw. 1) und nur für den dem Versicherten und seinen Hinterlassenenaus einer Körperverletzung oder Tötung entstehenden Schaden, nicht auch für...
  6. 83 II 141
    Relevanz 15%
    22. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. Februar 1957 i.S. Albisser und Mitbeteiligte gegen Schwegler und Obergericht Luzern.
    Regeste [D, F, I] Besitzesschutz (Art. 926 ff. ZGB). 1. Das Verfahren zur Beurteilung von Besitzesschutzklagen nach Art. 927 und 928 ZGB (ordentliches oder summarisches) wird vom kantonalen Rechte bestimmt (Erw. 2 und 3, a). 2. Das kantonale Recht darf den Besitzesschutz...
  7. 138 III 675
    Relevanz 15%
    102. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. Limited (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_84/2012 vom 19. September 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 91 ff. ZPO; Art. 250 SchKG; Streitwert der Kollokationsklage im Konkurs. Grundsätze der Streitwertberechnung und Bedeutung der mutmasslichen Konkursdividende (E. 3).
  8. 89 I 158
    Relevanz 15%
    25. Auszug aus dem Urteil vom 12. Juni 1963 i.S. X. gegen Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.
    Regeste [D, F, I] Armenrecht. Art. 4 BV. Voraussetzungen des bundesrechtlichen Armenrechtsanspruchs (Erw. 2). Aussichtslosigkeit eines Verantwortlichkeitsprozesses gegen einen Anwalt, der es im Vaterschaftsprozess als Vertreter von Mutter und Kind unterlassen hat, einen ...
  9. 98 II 305
    Relevanz 15%
    45. Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. Oktober 1972 i.S. Sauter und Dirler gegen Mesana AG.
    Regeste [D, F, I] Architektenvertrag. Auftrag. Bestimmbarkeit der in einem Grundstückkaufvertrag enthaltenen Architektenklausel. Frage offen gelassen (Erw. 1). Auf das Recht, den Auftrag jederzeit aufzulösen, kann nicht verzichtet werden (Erw. 2). Der Architektenvertrag ...
  10. 84 IV 36
    Relevanz 15%
    13. Urteil des Kassationshofes vom 24. Januar 1958 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gegen Keusch.
    Regeste [D, F, I] Art. 11 der Vollziehungsverordnung vom 22. Dezember 1950 zum BG über die Bekämpfung der Rindertuberkulose hat bloss die Verstellung von Tieren, nicht auch den Halterwechsel mit Eigentumsübertragung zum Gegenstand.

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