Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
857 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-06-2017-5A_728-2016
  1. 127 III 567
    Relevanz
    96. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. November 2001 i.S. A. gegen Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Überweisung des Betreibungsbegehrens (Art. 67 SchKG). Das einem örtlich nicht zuständigen Betreibungsamt eingereichte Betreibungsbegehren muss von Amtes wegen dem zuständigen Betreibungsamt überwiesen werden, sofern dieses anhand der Angaben im Begehren...
  2. 82 III 31
    Relevanz
    11. Entscheid vom 28. April 1956 i.S. Spannagel.
    Regeste [D, F, I] Die Klagefristen im Widerspruchsverfahren (Art. 107 Abs. 1, 109 SchKG) sind gesetzliche Fristen, die das Betreibungsamt nicht verlängern kann. Eine trotzdem bewilligte Verlängerung ist unwirksam.
  3. 83 III 7
    Relevanz
    2. Entscheid vom 8 März 1957 i. S. Dinten.
    Regeste [D, F, I] Rückzug der Betreibung. Wird erst mit dem Eintreffen der Erklärung beim Betreibungsamt wirksam. Der Eintritt der Wirkung wird verhindert durch einen vor der Rückzugserklärung beim Amt eintreffenden Widerruf des Gläubigers, ohne dass das Amt zu prüfen hä...
  4. 96 III 121
    Relevanz
    21. Entscheid vom 13. November 1970 i.S. Betreibungsamt Winterthur I.
    Regeste [D, F, I] Art. 16 GebT. Das Betreibungsamt kann diese Rekurslegitimation nicht in Anspruch nehmen gegenüber dem Entscheid einer Aufsichtsbehörde über die Frage, wer die Gebühren für die Mitteilung der Drittansprachen an die Gläubiger vorzuschiessen hat. Dies ist ...
  5. 85 III 98
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  6. 120 III 138
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. September 1994 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Grundpfandverwertung; ausserordentliche Verwaltungsmassnahme (Art. 18 Abs. 2 VZG). Die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Pfandgegenstandes erlaubt dem Betreibungsamt selbst mit Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht, die zu verwertende Lieg...
  7. 114 III 40
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. Januar 1988 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs g...
  8. 84 III 13
    Relevanz
    4. Entscheid vom 28. März 1958 i.S. T.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Hat der Schuldner nachweisbar Rechtsvorschlag erhoben, so kann ihm die Angabe im Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls, es sei kein Rechtsvorschlag erfolgt, nicht schaden. Die Unrichtigkeit dieser Angabe kann durch einen Bericht des Betre...
  9. 112 III 65
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. September 1986 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 11 SchKG; Ersteigerung von Schuldbriefen durch einen Mitarbeiter des Betreibungsamtes. Dass das betreffende Pfandverwertungsverfahren abgeschlossen ist, steht der Feststellung der Nichtigkeit des Steigerungszuschlages nicht entgegen.
  10. 131 III 657
    Relevanz
    86. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank X. (SchKG-Beschwerde) 7B.110/2005 vom 13. September 2005
    Regeste [D, F, I] Rückzug eines Rechtsvorschlags. Der Rückzug entfaltet seine Wirkung auch dann, wenn der Betreibungsschuldner eine entsprechende klare schriftliche Erklärung dem Gläubiger gegenüber abgibt, dieser die Rückzugserklärung beim Betreibungsamt einreicht und a...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung