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281 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://98-IV-199
  1. 86 IV 177
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Juli 1960 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB; Unzucht mit einem Kinde. Die immissio inter femora ist eine beischlafsähnliche Handlung.
  2. 89 IV 85
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1963 i.S. Ferro gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.
    Regeste [D, F, I] 1. Zwischen Art. 182 Ziff. 2 Abs. 1 und 187 StGB besteht unechte Gesetzeskonkurrenz (Erw. 2). 2. Art. 187 Abs. 2 StGB. Der Täter muss die Frau bewusstlos oder widerstandsunfähig gemacht haben, bevor er sie geschlechtlich missbraucht. Subjektive Vorausse...
  3. 87 IV 122
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Das blosse Aneinanderreiben der männlichen Geschlechtsteile ist keine beischlafsähnliche, sondern eine andere unzüchtige Handlung im Sinne des Art. 191 Ziff. 2 StGB.
  4. 102 IV 250
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. November 1976 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 193 Abs. 2 StGB. Für die Anwendung dieser Bestimmung genügt, dass ein Spitalpatient unter der Aufsicht eines Krankenpflegers steht oder von diesem abhängig ist, wobei sich das Opfer der Einwirkungsmöglichkeit des Pflegepersonals nicht ohne weiteres...
  5. 99 IV 156
    Relevanz
    33. Urteil des Kassationshofes vom 5. Oktober 1973 i.S. Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 Abs. 5 StGB. Den erhöhten Schutz dieser Bestimmungen geniesst eine sog. Babysitterin, die gegen Entgelt täglich während einer gewissen Zeit die Kinder des Täters beaufsichtigt, zu diesem in einem besonderen Vertrauens...
  6. 103 IV 167
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    50. Arrêt de la Cour de cassation pénale du 29 avril 1977 dans la cause R. contre Ministère public du canton du Valais
    Regeste [D, F, I] Unzucht. Eine Handlung kann nur dann unzüchtig sein, wenn sie den geschlechtlichen Anstand verletzt. Das Vorzeigen des Gesässes ist deshalb nicht unzüchtig, sofern es nicht auf ein geschlechtliches Verhalten hinweist.
  7. 80 IV 171
    Relevanz
    35. Urteil des Kassationsbofes vom 8. Juli 1954 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Wer das Geschlechtsglied eines Knaben in den Mund nimmt, missbraucht das Kind zu einer dem Beischlaf ähnlichen Handlung.
  8. 127 IV 86
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    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. März 2001 i.S. A. gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Gewaltsame Erzwingung des Beischlafs mit einem Mädchen unter 16 Jahren; Verjährung, altes und neues Recht (Art. 191 aStGB, Art. 187, 190 und Art. 337 StGB). Die Strafverfolgung wegen gewaltsamer Erzwingung des Beischlafs mit einem Mädchen unter 16 Jahre...
  9. 109 IV 43
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    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. April 1983 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 198 Abs. 2 StGB. Die Mündigkeit bestimmt sich nach schweizerischem Recht. Eine gemäss ihrem Heimatrecht volljährige 19 Jahre alte Österreicherin ist eine unmündige Person im Sinne von Art. 198 Abs. 2 StGB (E. 5). 2. Art. 198 Abs. 2 StGB, Art. 20...
  10. 92 II 15
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    3. Urteil der I. Zivilabteilung vom 1. Februar 1966 i.S. Doris X. und A. X. gegen Nervensanatorium Z.
    Regeste [D, F, I] Haftung für Hilfspersonen, Art. 101 OR. Berufung, Anforderungen an den Berufungsantrag (Erw. 1). Begriff des Handelns der Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen (Erw. 2-5).

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