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1522 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://107-III-154
  1. 86 III 130
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    31. Entscheid vom 8. Dezember 1960 i.S. Haskel.
    Regeste [D, F, I] Betreibung auf Grund eines Arrestes. Art. 278 SchKG. Die Identität des Betriebenen mit dem Arrestschuldner ist gegeben, auch wenn von mehreren durch gemeinsamen Arrestbefehl belangten Schuldnern nur einer betrieben wird. Auch in einem solchen Fall ist d...
  2. 93 III 67
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    12. Entscheid vom 29. August 1967 i.S. Oberholzer.
    Regeste [D, F, I] Hinfall eines Arrestes für eine Forderung aus Konkursverlustschein. 1. Bestreitet der auf Grund eines Konkursverlustscheins betriebene Arrestschuldner durch Rechtsvorschlag, dass er zu neuem Vermögen gekommen sei (Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG), so fällt ...
  3. 113 III 34
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    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Februar 1987 i.S. Commerzbank AG gegen Roba AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Beschränkungen des Verfügungsrechts des Schuldners beim Arrest (Art. 96 Abs. 1 und Art. 275 SchKG). Nicht bewilligte Verfügungen des Schuldners über die arrestierten Gegenstände sind nur gegenüber dem Arrestgläubiger ungültig. Ein Gläubiger, der bereits...
  4. 109 III 18
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    6. Estratto della sentenza 7 marzo 1983 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa X. (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Drittanspruch bei gepfändeten Sachen. 1. Die späte Geltendmachung des Eigentums an einer gepfändeten Sache ist nur dann offensichtlich rechtsmissbräuchlich und zieht die Verwirkung des Widerspruchsrechts nach sich, wenn der Eigentümer persönlich Kenntni...
  5. 105 III 140
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    29. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 15 août 1979 dans la cause Cinetelevision International Registered Trust (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Art. 271 ff. SchKG. 1. Die Betreibungsbehörden sind der Arrestbehörde gleichgestellt; sie sind demnach befugt, deren Arrestbefehle zu überprüfen (E. 2 lit. b). 2. Der Vollzug eines Arrestes ist zu verweigern, wenn die zu arrestierenden Vermögenswerte na...
  6. 108 III 119
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    33. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. August 1982 i.S. Palm Shipping Inc. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 2 ZGB. Aus einem wegen Rechtsmissbrauch aufgehobenen Arrest darf auch ein Drittgläubiger keinen Nutzen ziehen. Hat er vom Rechtsmissbrauch Kenntnis, darf er nicht die aus dem aufgehobenen Arrest stammenden und noch beim Betreibungsam...
  7. 106 III 92
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. April 1980 i.S. Strauss (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestprosequierung (Art. 278 SchKG). 1. Ist ein Arrest dahingefallen, müssen die Betreibungsbehörden die Arrestgegenstände von Amtes wegen freigeben. Geschieht dies nicht, kann der Schuldner jederzeit verlangen, dass die Freigabe nachgeholt werde (E. 1...
  8. 113 III 94
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    22. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 19 mai 1987 dans la cause A. (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 273 SchKG; Sicherheitsleistung im Falle eines Arrestes. 1. Der Richter, der im Falle eines Arrestes für die Auflage einer Sicherheitsleistung angegangen wird, kann der Tatsache Rechnung tragen, dass die Forderung weniger wahrscheinlich erscheint al...
  9. 109 III 120
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    32. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 22 décembre 1983 dans la cause Tegnon Securities Inc. contre N.V. Slavenburg's Bank (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV. Zulässigkeit einer staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Arrestbefehl, die ein Dritter erhebt mit der Begründung, er sei Eigentümer der in diesem bezeichneten Arrestobjekte. 1. Die Beschwerdefrist (Art. 89 Abs. 1 OG) beginnt erst von jenem...
  10. 130 III 579
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    75. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Tessin und Gemeinde Muralto (Beschwerde) 7B.57/2004 vom 19. Juli 2004
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 275 SchKG). Fehlt im Arrestbefehl die Angabe des Namens von Dritten, denen Vermögenswerte des Arrestschuldners lediglich formell gehören sollen, ist der Arrestbefehl insoweit nicht durchführbar (E. 2.1-2.2.2). Das Betreibungsamt darf...

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