Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
527 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://99-III-58
  1. 104 III 12
    Relevanz
    4. Entscheid vom 26. April 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls; Frist für Beschwerde und Rechtsvorschlag. Ein fehlerhaft zugestellter Zahlungsbefehl entfaltet seine Wirkung dennoch, sobald der Schuldner von ihm Kenntnis erhält. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (ge...
  2. 120 III 114
    Relevanz
    38. Extrait de l'arrêt de la Chambre des poursuites et des faillites du 20 octobre 1994 dans la cause L. (recours LP)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 ff. und 72 SchKG); Rechtsvorschlag (Art. 74 Abs. 1 SchKG). Gelangt der Zahlungsbefehl trotz fehlerhafter Zustellung gleichwohl in die Hände des Betriebenen, so beginnt mit dessen tatsächlicher Kenntnisnahme davon ...
  3. 113 III 2
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 17. März 1987 i.S. Marco Generalunternehmung AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Kognition der Betreibungs- und Aufsichtsbehörden bezüglich der Eintreibung eines rechtsmissbräuchlichen Anspruches. In einem Beschwerdeverfahren nach Art. 17 ff. SchKG kann unter Berufung auf Art. 2 ZGB jedenfalls insoweit keine Aufhebung des Betreibung...
  4. 86 III 4
    Relevanz
    3. Entscheid vom 20. April 1960 i.S. Herrmann.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Auslegung der Erklärung des Schuldners, er anerkenne die Forderung nicht und werde Rechtsvorschlag erheben.
  5. 86 III 84
    Relevanz
    22. Entscheid vom 7. November 1960 i.S. Rickenbach.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag. Art. 74 und 75 SchKG. Ein unbegrenzt lautender Rechtsvorschlag ist auf die ganze Betreibungssumme zu beziehen, auch wenn ihm eine Begründung beigefügt ist, die nur einen unbestimmten Teil der Forderung betrifft.
  6. 97 III 113
    Relevanz
    24. Entscheid vom 19. November 1971 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Art. 74 SchKG. Erhebung des Rechtsvorschlags durch einen nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer AG. Der von einem (gemäss Handelsregistereintrag) nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer juristischen Person erhobene Rechtsvorschlag ist...
  7. 82 III 17
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Entscheid vom 19. April 1956 i. S. Raggenbass.
    Regeste [D, F, I] Nachträglicher Rechtsvorschlag (Art. 77 SchKG). Wirkungen.
  8. 119 III 8
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 4. Februar 1993 i.S. I. AG gegen Société S. und Obergericht des Kantons Basel-Landschaft (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV (Willkür); nachträglicher Rechtsvorschlag (Art. 77 SchKG). 1. Der Rechtsvorschlag kann anlässlich der Zustellung des Zahlungsbefehls gegenüber dem Postbeamten erklärt werden, der als Betreibungsgehilfe handelt. Wird der erhobene Rechtsvorschla...
  9. 131 III 657
    Relevanz
    86. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank X. (SchKG-Beschwerde) 7B.110/2005 vom 13. September 2005
    Regeste [D, F, I] Rückzug eines Rechtsvorschlags. Der Rückzug entfaltet seine Wirkung auch dann, wenn der Betreibungsschuldner eine entsprechende klare schriftliche Erklärung dem Gläubiger gegenüber abgibt, dieser die Rückzugserklärung beim Betreibungsamt einreicht und a...
  10. 85 III 14
    Relevanz
    4. Entscheid vom 20. Februar 1959 i.S. Näpflin.
    Regeste [D, F, I] Ist die trotz Rechtsvorschlag erfolgte Fortsetzung der Betreibung nur auf rechtzeitige (innert zehn Tagen seit Zustellung der Pfändungsurkunde eingereichte) Beschwerde hin oder von Amtes wegen aufzuheben?

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung