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923 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://01-07-2004-5P-182-2004
  1. 84 II 677
    Relevanz
    89. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. November 1958 i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Ende der Bevormmundung (Art. 431 ff. ZGB). Die Vormundschaft über eine zu Freiheitsstrafe verurteilte Person (Art. 371 ZGB) bleibt bei bedingter Entlassung bis auf weiteres bestehen (Art. 432 Abs. 2 ZGB). Sie kann jedoch, wenn der Entlassene der vormund...
  2. 110 Ia 117
    Relevanz
    25. Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Juli 1984 i.S. A.X. gegen Stadtrat von Zug und Verwaltungsgericht des Kantons Zug (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Entmündigung, psychiatrische Begutachtung, kantonales Rechtsmittelverfahren, persönliche Freiheit. 1. Art. 420 Abs. 2 ZGB, wonach gegen die Beschlüsse der Vormundschaftsbehörde bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde geführt werden kann, kommt im Entmündigu...
  3. 83 II 180
    Relevanz
    28. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1957 i.S. K. gegen H. und Zürich, Direktion der Justiz.
    Regeste [D, F, I] Vom Vormund beantragte Unterbringung des Mündels in einer Anstalt (Art. 406/421 Ziff. 13 ZGB). 1. Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG gegen den Entscheid der zweitinstanzlichen kantonalen Aufsichtsbehörde. a) Diese urteilt kraft Bund...
  4. 110 II 92
    Relevanz
    18. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Februar 1984 i.S. Einwohnergemeinderat Sachseln gegen Regierungsrat des Kantons Obwalden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 ff. OG; örtliche Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde zur Einleitung eines Entmündigungsverfahrens. Gegen die Weisung der Aufsichtsbehörde ihres Kantons, ein Entmündigungsverfahren einzuleiten, kann die Vormundschaftsbehörde beim Bundesgerich...
  5. 106 II 298
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    58. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. November 1980 i.S. B. gegen Vormundschaftsbehörde Feuerthalen (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Entmündigung auf eigenes Begehren (Art. 372 ZGB). 1. Das Entmündigungsbegehren muss auf freiem Willensentschluss beruhen. Es ist jedoch nicht schon dann ungültig, wenn der Schutzbedürftige nicht von sich aus, sondern auf Vorschlag der Behörde um seine E...
  6. 98 II 168
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    26. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. November 1972 i.S. Müller.
    Regeste [D, F, I] Berufung an das Bundesgericht. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG). Notwendigkeit eines Verfahrens zwischen zwei Parteien (Erw. 1). Sachliche Zuständigkeit zur Festsetzung der Unterhaltsbeiträge, welche die Eltern für die ihnen nach Art....
  7. 112 II 16
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1986 i.S. E.L., Y.S. und Vormundschaftskommission der Stadt Bern gegen U.L. und Regierungsrat des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 OG; Art. 315 Abs. 1, 315a Abs. 3, 367 und 405 ZGB. 1. Die Vormundschaftsbehörde ist zur Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht nur legitimiert, wenn sie nach kantonalem Recht als antragstellende Partei und nicht als in erster Instanz verfüg...
  8. 117 II 18
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    6. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 19. März 1991 i.S. H. gegen H. und Mitbeteiligte (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 404 Abs. 3, Art. 422 und Art. 410 ZGB. 1. Der in Art. 422 ZGB enthaltene Katalog der genehmigungsbedürftigen Geschäfte wird durch Art. 404 Abs. 3 ZGB ergänzt. Die Zustimmung der vormundschaftlichen Aufsichtsbehörde ist bei einem freihändigen Grunds...
  9. 102 II 376
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Dezember 1976 i.S. Truaisch gegen Truaisch und Bürgi
    Regeste [D, F, I] Ausübung des bäuerlichen Vorkaufsrechtes durch einen Entmündigten (Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 EGG; Art. 421 Ziff. 1 ZGB). 1. Nachträgliche Zustimmung durch die Vormundschaftsbehörde: a) Form (E. 3); b) Zulässigkeit (E. 4). 2. Geltendmachung des V...
  10. 103 II 81
    Relevanz
    12. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Mai 1977 i.S. A.
    Regeste [D, F, I] Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Die Beiratschaft kann auch persönliche Fürsorge umfassen, doch darf die körperliche und psychische Gesundheit nicht alleiniges Schutzobjekt sein.

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