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516 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://28-01-2009-4A_482-2008
  1. 89 IV 128
    Relevanz 16%
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1963 i.S. Stutz gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB ist auch anwendbar, wenn die Unterhaltsleistungen auf Grund eines Darlehensvertrages bezogen werden, der in der Absicht abgeschlossen wurde, die Unzucht der Dirne als Einnahmequelle auszunützen.
  2. 106 III 5
    Relevanz 16%
    2. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Februar 1980 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG). Die Einrede der Vorausvollstreckung setzt voraus, dass sich der Schuldner auf ein Pfandrecht im eigentlichen Sinn und nicht bloss auf eine Sicherungszession oder eine Zession zahlungshalber beruft.
  3. 111 IV 28
    Relevanz 16%
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Januar 1985 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 19 Ziff. 1 Abs. 7 BetmG. Begriff der Finanzierung . Unter diese Bestimmung fällt auch die Gewährung eines Darlehens, wenn dessen Verwendung für Kokainbeschaffung zumindest in Kauf genommen wird.
  4. 93 II 189
    Relevanz 16%
    27. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 1. April 1967 in Sachen Schönbächler gegen Lienhard
    Regeste [D, F, I] Art. 20 OR. Verstoss einer Zinsabrede gegen die guten Sitten. Rechtsfolgen.
  5. 91 IV 170
    Relevanz 16%
    45. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 15. September 1965 i.S. Äberli gegen Anklagekammer des Kantons Freiburg.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Gewerbsmässiger Betrug wird überall dort ausgeführt, wo der Täter in einem zum Kollektivverbrechen gehörenden Falle eine Tätigkeit ausübt, die nach seinem Plan den letzten entscheidenden Schritt auf dem Weg zum Erfolg darstellt.
  6. 89 III 43
    Relevanz 16%
    10. Entscheid vom 29. Juni 1963 i.S. Tutzer.
    Regeste [D, F, I] Pfandausfallschein (Art. 158 Abs. 2 SchKG): Wem ist ein solcher auszustellen nach Verwertung eines Grundstücks? Art. 120 VZG. (Erw. 1). Eigentümer-Schuldbrief als Faustpfand z.B. für ein Darlehen: Ersteigert der Gläubiger selbst den Schuldbrief bei der ...
  7. 116 II 583
    Relevanz 16%
    104. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. November 1990 i.S. Batag Treuhand AG gegen Grundbuchamt Bussnang und Regierungsrat des Kantons Thurgau (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke vom 6. Oktober 1989 (BBPG; SR 211.437.3). Art. 4 Abs. 2; Belastungsgrenze für Eigentümerschuldbriefe, wenn Neu- oder Umbauten geplant sind. Sind auf der Liegenschaf...
  8. 113 II 402
    Relevanz 16%
    71. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 16. Juni 1987 i.S. V. gegen F. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 216 Abs. 2 OR. Umfang des Beurkundungszwanges. Sowohl die objektiv wie die subjektiv wesentlichen Vertragspunkte sind zu beurkunden. Objektive Nebenabreden fallen jedoch nur dann zufolge subjektiver Wesentlichkeit unter den Formzwang, wenn sie ihre...
  9. 108 III 80
    Relevanz 16%
    25. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. Juni 1982 i.S. Kallivroussis (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 251 SchKG. Ob eine verspätete Konkurseingabe noch zugelassen werden kann, ist im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren und nicht im Rahmen einer Kollokationsklage zu prüfen (E. 4). Voraussetzungen, unter denen eine verspätete Konkurseingabe tr...
  10. 136 III 305
    Relevanz 16%
    46. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. B.X. gegen C.Y.-X. und D.Z.-X. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_536/2009 vom 3. März 2010
    Regeste [D, F, I] Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der He...

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