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685 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-12-2012-4A_64-2012
  1. 143 III 137
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. GmbH gegen B. GmbH (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_648/2016 vom 27. Februar 2017
    Regeste [D, F, I] Art. 6 und Art. 243 ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; vereinfachtes Verfahren. Gilt für eine Streitigkeit nach Art. 243 Abs. 1 oder 2 ZPO das vereinfachte Verfahren, ist das Handelsgericht nicht zuständig (E. 2).
  2. 110 III 97
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. November 1984 i.S. Raiffeisenbank Altach gegen Roterrag Etablissement (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG. Die Arrestprosequierungsklage muss die Forderung betreffen, für welche der Arrest bewilligt worden ist. Das Bundesrecht ermächtigt den Gläubiger nicht, mit dieser Klage auch andere Forderungen geltend zu machen.
  3. 109 Ia 88
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 24. März 1983 i.S. Schenker gegen Bergner und Handelsgericht des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 86 Abs. 2 und 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nach der bernischen Zivilprozessordnung.
  4. 109 II 174
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. Juli 1983 i.S. Esselte Meto International GmbH gegen Etimark AG, Handelsgericht und Kassationsgericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 67 Ziff. 1 OG, Ankündigung einer Praxisänderung. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts nach Art. 67 Ziff. 1 OG (E. 2). 2. Keine Pflicht der kantonalen Instanz, ihre Praxisänderung anzukündigen, wenn die Wiederherstellung der Berufungsfrist mög...
  5. 115 II 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. April 1989 i.S. Verlag A. gegen Vertriebsfirma B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 8 ZGB. Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Beweislast. Wer für entgangenen Gewinn aus einem Dauervertrag, der zu Unrecht vorzeitig aufgelöst wird, Ersatz verlangt, ist dafür auch dann allein beweispflichtig, wenn der Belangte die Ersatzpflicht nu...
  6. 140 III 550
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    80. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Handelsgericht des Kantons Zürich (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_396/2014 vom 20. November 2014
    Regeste [D, F, I] Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts (Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 164 HRegV). Gerichtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit fallen nicht unter den bundesrechtlichen Begriff der Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellscha...
  7. 85 II 54
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    11. Urteil der I. Zivilabteilung vom 5. März 1959 i.S. Engler & Co. gegen Halpern.
    Regeste [D, F, I] Art. 140 OG. Auf ein Revisionsgesuch, in dem der Gesuchsteller nicht angibt, welche Abänderung des früheren Entscheides er verlangt, ist nicht einzutreten.
  8. 142 III 515
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    64. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_100/2016 vom 13. Juli 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 6, 243 und 257 ZPO; Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Handels- und Mietgericht. Zuständigkeit des Handelsgerichts für eine Mieterausweisung, die im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen beantragt wurde (E. 2.2).
  9. 87 II 190
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    27. Urteil der I. Zivilabteilung vom 4. Juli 1961 i.S. Steiger gegen Basler.
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 1, 46 OG. Wovon hängt der Streitwert ab, wenn über das Vermögen des Schuldners während des Forderungsprozesses der Konkurs eröffnet wird und ein Konkursgläubiger in den Prozess eintritt?
  10. 107 II 437
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    70. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. September 1981 i.S. Balmer gegen Liquidationsmasse des Wilhelm Weber, Baugeschäft, in Nachlassliquidation und Weber (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Werkvertrag, Rechtsnatur der Mängelrüge. Umfasst sie auch Mängel, für welche der Unternehmer von Gesetzes wegen nicht haftet, so vermag Stillschweigen auf diese eine Haftung nicht zu begründen.

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