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326 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://17-09-2020-5A_761-2020
  1. 130 III 734
    Relevanz
    100. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. gegen Verwaltungsgericht des Kantons Zug (Berufung) 5C.171/2004 vom 1. November 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 397f ZGB; fürsorgerische Freiheitsentziehung; kantonales Verfahren vor Gericht. Im kantonalen Verfahren der gerichtlichen Beurteilung gilt von Bundesrechts wegen die Untersuchungsmaxime (E. 2.2).
  2. 116 II 407
    Relevanz
    75. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1990 i.S. X. gegen Kanton Y. (Zivilklage)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Frist für die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 429a ZGB. Die Klagefrist für Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 429a ZGB beträgt ein Jahr. Wo die fürsorgerische Freiheitsentziehung einen Bevormundeten betroffen...
  3. 95 II 514
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    69. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. Oktober 1969 i.S. Vormundschaftsbehörde Höri gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 23 und 376 Abs. 1 ZGB. Ist eine pflegebedürftige Person dauernd bei einer Familie untergebracht, so hat sie dort ihren Wohnsitz. Ein allfälliges Entmündigungsverfahren ist somit an diesem Ort einzuleiten.
  4. 137 IV 7
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_490/2010 vom 11. Januar 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 5, 15 und 32 JStG; Anrechnung vorsorglicher jugendstrafrechtlicher Massnahmen. Vorsorgliche jugendstrafrechtliche Schutzmassnahmen gemäss Art. 5 JStG sind nicht als Untersuchungshaft im Sinne von Art. 110 Abs. 7 StGB zu verstehen (E. 1.6.1). Der Ze...
  5. 107 II 314
    Relevanz
    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. November 1981 i.S. T. gegen Direktion der Psychiatrischen Klinik Münsingen und Kantonale Rekurskommission für fürsorgerische Freiheitsentziehungen des Kantons Bern (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. 1. Mit der Berufung gegen die fürsorgerische Freiheitsentziehung kann auch die Verletzung von Art. 397f Abs. 2 ZGB gerügt werden, wonach der betroffenen Person im gerichtlichen Verfahren wenn nötig ein Rechtsbeistand ...
  6. 134 III 289
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_58/2008 vom 27. Februar 2008
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Über die Zuständigkeit für die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in den Fällen von Art. 397b Abs. 2 ZGB (E. 2). Überprüfung der Recht- und Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung...
  7. 113 II 392
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    68. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Juni 1987 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Rechtsbeistand im gerichtlichen Verfahren betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung (Art. 397f Abs. 2 ZGB). Art. 397f Abs. 2 ZGB verleiht der betroffenen Person nicht einen Anspruch auf Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes; ob der gestü...
  8. 125 III 169
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    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. April 1999 i.S. N. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 397a ff. ZGB; Zwangsbehandlung in einer Anstalt. Art und Durchführung der Betreuung im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung werden durch Bundesrecht nicht geregelt. Die Art. 397a ff. ZGB bieten für eine Zwangsbehandlung zu therapeutisch...
  9. 112 II 16
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1986 i.S. E.L., Y.S. und Vormundschaftskommission der Stadt Bern gegen U.L. und Regierungsrat des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 68 OG; Art. 315 Abs. 1, 315a Abs. 3, 367 und 405 ZGB. 1. Die Vormundschaftsbehörde ist zur Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht nur legitimiert, wenn sie nach kantonalem Recht als antragstellende Partei und nicht als in erster Instanz verfüg...
  10. 103 IV 1
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    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1977 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Ambulante Behandlung. Als solche kommt nur eine vom Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle durchgeführte Behandlung in Betracht, nicht hingegen eine bloss fürsorgerische Betreuung.

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