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115 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-II-253
  1. 140 III 193
    Relevanz 10%
    31. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. und Mitb. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_651/2013 vom 30. April 2014
    Regeste [D, F, I] Art. 494 Abs. 3 ZGB; Schädigungsabsicht. Schliesst der Erbvertrag die Schenkungen nicht aus, so muss die Absicht des Erblassers, die Vertragserben zu schädigen, bewiesen werden. Eventualvorsatz genügt nicht (E. 2).
  2. 108 II 535
    Relevanz 10%
    99. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. Dezember 1982 i.S. Y. gegen R. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Pflichten des Willensvollstreckers. Sind die Schulden des Erblassers bezahlt und die Vermächtnisse ausgerichtet, hat sich der Willensvollstrecker nach den Wünschen der Erben hinsichtlich der Teilung des Nachlasses zu erkundigen; er hat diesen Wünschen R...
  3. 144 III 81
    Relevanz 10%
    9. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.A. und B.A. gegen C. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_412/2017 vom 8. Januar 2018
    Regeste [D, F, I] Art. 498 ff. und Art. 509 ff. ZGB; Unterscheidung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge letztwilliger Verfügungen; Vernichtung eines Widerrufstestaments. Zur Unterscheidung zwischen der letztwilligen Verfügung als Willenserklärung und ihrer Rechtsfolge, d...
  4. 98 Ia 258
    Relevanz 10%
    40. Auszug aus dem Urteil vom 7. Juni 1972 i.S. X. gegen Kanton Zürich und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; kant. Erbschafts- und Schenkungssteuer. Rechtsnatur einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung, wonach der ausscheidende Gesellschafter ohne Berücksichtigung der stillen Reserven nur aufgrund der Buchwerte abzufinden ist. Unter welchen Vor...
  5. 93 II 223
    Relevanz 10%
    31. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juni 1967 i.S. Ruesch und Mitbeteiligte gegen Ruesch.
    Regeste [D, F, I] Form des Erbvertrages (Art. 512 ZGB). Konversion in eine letztwillige Verfügung. 1. Ein als Kaufvertrag bezeichnetes Geschäft, das erst nach dem Ableben der einen Vertragspartei seine Wirkungen entfalten soll, hat als Rechtsgeschäft von Todes wegen zu g...
  6. 132 III 315
    Relevanz 10%
    38. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. K. gegen B. (Berufung) 5C.120/2005 vom 1. März 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 540 f. ZGB; Auswirkungen der Erbunwürdigkeit auf den eingesetzten Erben und seine Erbeinsetzung. Der Erbunwürdige ist zu behandeln, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre. Verfügungen von Todes wegen zu seinen Gunsten sind nichtig. Ist der Er...
  7. 120 III 121
    Relevanz 10%
    41. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. November 1994 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit einer Leibrente (Art. 92 Ziff. 7 SchKG). Voraussetzung der Unpfändbarkeit ist der Abschluss eines Leibrentenvertrages in schriftlicher Form.
  8. 90 I 41
    Relevanz 10%
    6. Urteil vom 25. März 1964 i.S. Jakob Wildi-Stiftung und Mitbeteiligte gegen Stadtrat von Luzern und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Stiftungen. Wann ist die Aufsichtsbehörde zur Prozessführung namens der Stiftung befugt? (Erw. 1). Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit. Willkür. Verletzung eines interkantonalen Konkordates. Anwendung der kantonalen Bestimmungen über Steuerbefreiung ...
  9. 103 II 225
    Relevanz 10%
    39. Extrait de l'arrêt de la IIe Cour civile du 28 octobre 1977 dans la cause Kaech contre Badertscher
    Regeste [D, F, I] Art. 484 Abs. 2 ZGB. Verpflichtet der Erblasser seinen Erben, einer Person eine Wohnung gegen einen Mietzins zur Benützung zu überlassen, so liegt ein Vermächtnis, nicht eine Auflage, vor.
  10. 83 II 507
    Relevanz 10%
    68. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Dezember 1957 i.S. Balmer gegen Schwarz und Mitkläger.
    Regeste [D, F, I] Ungültigkeitsklage bei Verfügungen von Todes wegen. Art. 519 ff. ZGB. Aktivlegitimation und Anfechtungsinteresse. Es ist grundsätzlich nicht unerlässlich, alle den erbrechtlichen Ansprüchen der Kläger entgegenstehenden Testamente auf einmal anzufechten.

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