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208 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-IV-19
  1. 82 IV 103
    Relevanz 15%
    22. Urteil des Kassationshofes vom 13. Juli 1956 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 192 Ziff. 2, Art. 213 Abs. 2 und 4 StGB. Ist die für die qualifizierte Blutschande geltende zweijährige Verjährungsfrist auf andere unzuchtige Handlungen des Vaters mit seinem unmündigen, mehr als sechzehn Jahre alten Kinde analog anzuwenden?
  2. 98 IV 97
    Relevanz 15%
    19. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 13. Juni 1972 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen Schmidli, Wanner und Valentin.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 187 Abs. 2 StGB. Die Gewaltanwendung des Täters muss die Widerstandskräfte der Frau in einem solchen Masse lahmlegen, dass irgendwelche Bewegungen, zu denen das Opfer noch fähig ist, das Vorhaben des Angreifers weder zu vereiteln noch zu beeintr...
  3. 98 II 262
    Relevanz 15%
    37. Urteil der II. Zivilabteilung vom 15. Dezember 1972 i.S. A. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Der positive Nachweis der Vaterschaft ist mit Hilfe naturwissenschaftlicher Gutachten, namentlich auch einem serostatistischen Gutachten nach ESSEN-MöLLER möglich. Übersteigt die nach ESSEN-MÖLLER bestimmte Wahrscheinlichkeit der Vate...
  4. 114 Ia 377
    Relevanz 15%
    63. Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 26. Juli 1988 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Obergericht des Kantons Aargau (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 10 EMRK; Art. 204 StGB; Art. 84 Abs. 2 OG i.V.m. Art. 269 Abs. 1 BStP; Rechtsmittel. Die Rüge einer mittelbaren Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist mit Nichtigkeitsbeschwerde vorzubringen.
  5. 86 II 316
    Relevanz 15%
    50. Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. Oktober 1960 i.S. St. und L. gegen E.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage. Kann das Ergebnis einer Untersuchung über das Vorhandensein der Bluteigenschaft Duffya erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten (Art. 314 Abs. 2 ZGB) rechtfertigen? Anforderungen an den Grad der Zuverlässigkeit des Unters...
  6. 96 I 396
    Relevanz 15%
    61. Auszug aus dem Urteil vom 28. Oktober 1970 i.S. H. gegen M. und Obergericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiete der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern. Vorbehalt der öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsstaates (Art. 2 Ziff. 5 des Übereinkommens). ...
  7. 85 II 18
    Relevanz 15%
    4. Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Januar 1959 i.S. L. gegen P.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage, Art. 314 ZGB. Eid als Beweismittel zur Begründung der Vaterschaftsvermutung; Voraussetzungen und Thema eines der Kindsmutter aufzuerlegenden Reinigungseides (Bestätigung der Praxis).
  8. 94 IV 56
    Relevanz 15%
    16. Urteil des Kassationshofes vom 13. Februar 1968 i.S. Jugendanwaltschaft der Stadt Bern gegen A.
    Regeste [D, F, I] Art. 95 Abs. 1 StGB. Die auszufällende Strafe richtet sich vor allem nach dem Alter und der Persönlichkeit des jugendlichen Täters und erst in zweiter Linie nach seinem Verschulden. Der Verweis ist auch bei Verfehlungen zulässig, die objektiv nicht zu d...
  9. 103 IV 172
    Relevanz 15%
    51. Urteil des Kassationshofes vom 21. Oktober 1977 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 212 Abs. 1 StGB, Gefährdung Jugendlicher durch unsittliche Bilder. Die beanstandeten, in einem Schaufenster ausgestellten Fotos von Striptease-Tänzerinnen sind nicht geeignet, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung von Kindern oder Jugendli...
  10. 104 IV 258
    Relevanz 15%
    58. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 15 décembre 1978 dans la cause T. contre Ministère public du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Unzucht. Eine Entblössung, die weder auf ein geschlechtliches Verhalten hinweist, noch sonst eine geschlechtliche Bedeutung hat, stellt keine unzüchtige Handlung im Sinne des StGB's dar. Das schliesst indessen nicht aus, ein das allgemeine Anstandsgefüh...

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