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149 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://20-02-2004-4C-331-2003
  1. 83 III 131
    Relevanz 5%
    35. Entscheid vom 18. Oktober 1957 i.S. S.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren. Wenn der Schuldner nicht den ausschliesslichen Gewahrsam hat, sondern den Gewahrsam mit dem Drittansprecher teilt, ist das Widerspruchsverfahren nach Art. 109 SchKG durchzuführen und dem Schuldner nicht gemäss Art. 106 SchKG Frist...
  2. 102 III 140
    Relevanz 5%
    26. Entscheid vom 18. November 1976 i.S. Bank für Handel und Effekten.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. Beschwerdefrist (Erw. 1). 2. Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt (Erw. 3).
  3. 96 III 66
    Relevanz 5%
    12. Entscheid vom 9. September 1970 i.S. Czerwenka
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106/107 SchKG) im Falle, dass ein Dritter an Gegenständen, die als dem Retentionsrecht des Vermieters (Art. 272 ff. OR) unterliegend in ein Retentionsverzeichnis (Art. 283 Abs. 2 SchKG) aufgenommen wurden, das Eigentum, insbe...
  4. 96 III 121
    Relevanz 5%
    21. Entscheid vom 13. November 1970 i.S. Betreibungsamt Winterthur I.
    Regeste [D, F, I] Art. 16 GebT. Das Betreibungsamt kann diese Rekurslegitimation nicht in Anspruch nehmen gegenüber dem Entscheid einer Aufsichtsbehörde über die Frage, wer die Gebühren für die Mitteilung der Drittansprachen an die Gläubiger vorzuschiessen hat. Dies ist ...
  5. 115 III 138
    Relevanz 5%
    30. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. Dezember 1989 i.S. T. gegen G. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 285 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Liegt nur ein provisorischer Verlustschein vor, so braucht mit der Gutheissung einer Anfechtungsklage nicht zugewartet zu werden, bis ein endgültiger Verlustschein vorliegt, sofern in der betreffenden Betreibung später noc...
  6. 84 III 33
    Relevanz 5%
    11. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Januar 1958 i.S. Eheleute Sch.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Widerspruchsverfahren. Art. 92 und 106-109 SchKG. 1. Wo sind Beschwerden wegen unrichtiger Anwendung von Art. 92 SchKG bei Requisitorialpfändung anzubringen? (Erw. 2). 2. Auch bei Sachen, die er als Eigentum eines Dritten bezeichnet h...
  7. 83 III 105
    Relevanz 5%
    27. Auszug aus dem Entscheid vom 4. November 1957 i.S. Kopp.
    Regeste [D, F, I] Pfändung. Gegenstände, die der Schuldner als sein Eigentum bezeichnet, sind (soweit zur Deckung der Forderung nötig) zu pfänden, selbst wenn sie im Gewahrsam eines betreibenden Gläubigers stehen und dieser das Eigentum daran beansprucht. Vormerkung dies...
  8. 84 III 79
    Relevanz 5%
    21. Entscheid vom 4. Juni 1958 i.S. H..
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung dient der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. In dessen Gewahrsam befindliche Sachen sind daher nicht zu pfänden, wenn sie zweifellos nicht ihm gehören, und im Gewahrsam eines Dritten befindliche nur dann, wenn Eigentum des Schuld...
  9. 88 III 125
    Relevanz 5%
    18. Entscheid vom 30. November 1962 i.S. RST Revisions-, Steuerberatungs- und Treuhand AG
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) im Falle, dass ein Dritter die gepfändeten Forderungen als ihm zustehend beansprucht. Parteirollenverteilung. Massgebendes Kriterium. Die Betreibungsbehörden haben auf Grund einer summarischen Prüfung der Akten...
  10. 81 III 98
    Relevanz 5%
    28. Entscheid vom 30. August 1955 i.S. Lang und Hess.
    Regeste [D, F, I] 1. Wann ist ein nicht auf den Namen des betriebenen Schuldners eingetragenes Grundstück zu pfänden? Ausser den in Art. 10 Abs. 1 VZG vorgesehenen Fällen kommt die nach Art. 285 ff. SchKG anfechtbare Veräusserung durch den Schuldner an den jetzt eingetra...

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