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509 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://28-07-2020-5A_976-2019
  1. 104 III 12
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    4. Entscheid vom 26. April 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls; Frist für Beschwerde und Rechtsvorschlag. Ein fehlerhaft zugestellter Zahlungsbefehl entfaltet seine Wirkung dennoch, sobald der Schuldner von ihm Kenntnis erhält. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (ge...
  2. 120 III 9
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. April 1994 i.S. X. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Ausstellung des Zahlungsbefehls in den Betreibungsferien (Art. 69 SchKG und 56 SchKG). Die Ausstellung des Zahlungsbefehls bringt den Betreibenden seinem Ziel (noch) nicht näher und greift in die Rechtsstellung des Betriebenen nicht ein, weshalb sie nic...
  3. 98 III 24
    Relevanz
    4. Entscheid vom 24. Februar 1972 i.S. Gemeinde W.
    Regeste [D, F, I] Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gl...
  4. 98 III 27
    Relevanz
    5. Entscheid vom 26. April 1972 i.S. L.
    Regeste [D, F, I] Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rech...
  5. 89 III 10
    Relevanz
    3. Entscheid vom 23. April 1963 i.S. Simona
    Regeste [D, F, I] Teil-Rechtsvorschlag, Art. 74 Abs. 2 SchKG. Genaue Angabe des bestrittenen Teilbetrags ohne Nennung von Ziffern.
  6. 85 III 173
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    37. Auszug aus dem Entscheid vom 28. November 1959 i.S. Herzog.
    Regeste [D, F, I] Pfandausfallschein. Fortsetzung der Betreibung binnen Monatsfrist ohne neuen Zahlungsbefehl (Art. 158 Abs. 2 Satz 2 SchKG). Notwendige Angaben einer auf solcher Grundlage beruhenden Konkursandrohung. Art. 160 in Verbindung mit Art. 158 SchKG.
  7. 102 III 63
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    12. Entscheid vom 25. Februar 1976 i.S. M. GmbH.
    Regeste [D, F, I] Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Betreibungsurkunden, in denen die Person des Schuldners nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Schuldnerbezeichnung den wirklichen Schuldner ohne weiteres erkenne...
  8. 117 III 7
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    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 26. April 1991 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 und Art. 72 SchKG). Ein Zahlungsbefehl darf auch dann nicht in den Briefkasten des Schuldners gelegt werden, wenn dieser zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen werde. Nötig...
  9. 138 III 25
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    3. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Betreibungsamt Appenzeller Hinterland (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_665/2011 vom 9. Dezember 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 72 Abs. 1 SchKG; Zustellung des Zahlungsbefehls und Gebühren nach Art. 13 und 16 GebV SchKG. Gebührenrechtliche Behandlung der Einladung des Betreibungsamtes zur Abholung des Zahlungsbefehls (E. 2).
  10. 107 III 1
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    1. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. März 1981 i.S. K. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Beschwerdeverfahren. Art. 8 ZGB ist im Beschwerdeverfahren nach Art. 17 und Art. 18 SchKG analog anwendbar. Dabei dürfen nicht so strenge Anforderungen an das Anerbieten von Beweisen gestellt werden wie in einem Zivilprozess.

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