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558 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://112-II-16
  1. 81 II 98
    Relevanz 15%
    18. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 5. April 1955 i.S. Bünter-Tresch und Tresch gegen Frei und Kons.
    Regeste [D, F, I] Verantwortlichkeit der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff. ZGB). Anwendungsbereich des Grundsatzes der stufenweisen Haftung nach Art. 429 Abs. 1 ZGB.
  2. 88 III 7
    Relevanz 15%
    2. Entscheid vom 23. Januar 1962 i.S. Boog.
    Regeste [D, F, I] Betreibung gegen einen Bevormundeten. Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Betreibungsamtes und wegen Zustellung an den entlassenen Vormund. 1. Beschwerdelegitimation. Der Bevormundete kann...
  3. 81 I 48
    Relevanz 15%
    9. Urteil vom 6. April 1955 i.S. Vormundschaftsbehörde Steffisburg gegen Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 83 lit. e OG, 377 ZGB. Anspruch auf Übertragung bzw. Übernahme der Vormundschaft. wenn die Zustimmung der bisherigen Vormundschaftsbehörde zum Aufenthaltswechsel sachlich gerechtfertigt ist; Kognitionsbefugnis des Bundesgerichtes.
  4. 107 II 504
    Relevanz 15%
    79. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 1. Oktober 1981 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 und 68 OG; Art. 381 ZGB. Die Ernennung des Vormundes unterliegt nicht der Berufung an das Bundesgericht. Es handelt sich nicht um eine Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne von Art. 44 OG, sondern um eine Zivilsache nach Art. 68 OG, in der gegebenenf...
  5. 102 V 36
    Relevanz 15%
    9. Auszug aus dem Urteil vom 23. Januar 1976 i.S. Fellmann gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Gewährleistung zweckmässiger Rentenverwendung (Art. 45 AHVG und 76 AHVV). - Es ist Sache der vormundschaftlichen Behörden und nicht der AHV-Durchführungsorgane, über die zweckmässige Verwendung der dem Vormund gemäss Art. 76 Abs. 2 AHVV ausbezahlten Ren...
  6. 104 II 289
    Relevanz 15%
    49. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Oktober 1978 i.S. M. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Abänderung des Scheidungsurteils; sachliche Zuständigkeit. Für die Ergänzung eines lückenhaften Scheidungsurteils ist der Scheidungsrichter zuständig, auch wenn sich die Lücke auf Ansprüche bezieht, die weitgehend der Parteidisposition unterstehen. Wird...
  7. 116 II 407
    Relevanz 15%
    75. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1990 i.S. X. gegen Kanton Y. (Zivilklage)
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Frist für die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 429a ZGB. Die Klagefrist für Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 429a ZGB beträgt ein Jahr. Wo die fürsorgerische Freiheitsentziehung einen Bevormundeten betroffen...
  8. 86 II 287
    Relevanz 15%
    45. Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Mai 1960 i.S. Gemeinderat Littau und Vonwyl gegen Städtische Vormundschaftsdirektion Luzern und Regierungsrat des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Wechsel des Wohnsitzes eines Bevormundeten. Art. 377 ZGB. Dies ist keine Zuständigkeitsnorm, sondern eine Regel des materiellen Vormundschaftsrechts. Ihre Anwendung unterliegt nicht der Berufung nach Art. 44 lit. c OG. Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde na...
  9. 111 II 401
    Relevanz 15%
    80. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Dezember 1985 i.S. X. gegen Z. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 144 und 154 ZBG. Zuständigkeit des Scheidungsrichters für die güterrechtliche Auseinandersetzung. Auch wenn die güterrechtliche Auseinandersetzung als Ganzes ad separatum verwiesen wird, so ist zu ihrer Beurteilung in der Regel der Scheidungsrichte...
  10. 112 Ia 7
    Relevanz 15%
    3. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Januar 1986 i.S. M. gegen Regierungsrat des Kantons St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Pflichten des Vormundes (Art. 405 ff. ZGB); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). Von einem als Juristen ausgebildeten Vormund kann nicht erwartet werden, dass er über die Wahrung der persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Mündels hinau...

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