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845 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://120-V-413
  1. 90 III 61
    Relevanz 16%
    13. Entscheid vom 24. Juli 1964 i.S. Möbel Pfister AG
    Regeste [D, F, I] Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes. Art. 715 ZGB. Dem Gesuch um Eintragung des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dem im Vertrage genannten Käufer ist zu entsprechen, auch wenn neben ihm noch eine andere, im Text nicht erwähnte Person unterzeichnet hat.
  2. 106 II 175
    Relevanz 16%
    35. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Januar 1980 i.S. Rellstab gegen Merz (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 55 Abs. 1 lit. b und c OG. Aus der Berufungsschrift muss hervorgehen, inwiefern bestimmte Feststellungen oder rechtliche Erwägungen des angefochtenen Urteils Bundesrechtssätze verletzen sollen.
  3. 112 IV 82
    Relevanz 16%
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Dezember 1986 i.S. Frau J. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 282 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Wahlfälschung. Wer in die Liste eines Initiativbegehrens (zusätzlich zur eigenen Unterschrift) die Namen anderer einträgt, macht sich der unbefugten Teilnahme an jenem Begehren schuldig.
  4. 125 III 247
    Relevanz 16%
    41. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. April 1999 i.S. H. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 19 SchKG; Art. 3 SchKG; Art. 79 Abs. 1 OG und Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Besoldung des Betreibungs- und Konkursbeamten (E. 2). Anforderungen an die Begründung von Rechtsschriften (E. 3).
  5. 108 V 232
    Relevanz 16%
    52. Auszug aus dem Urteil vom 30. November 1982 i.S. Schweizerische Ausgleichskasse gegen Binder und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 1 IVV. Das zivilrechtliche Formerfordernis, wonach die Unterschrift am Ende der Urkunde stehen soll, ist für Rentenverfügungen der Invalidenversicherung nicht Gültigkeitsvoraussetzung. Der anlässlich einer revisionsweisen Rentenaufhebung er...
  6. 133 IV 286
    Relevanz 16%
    41. Extrait de l'arrêt de la Cour de droit pénal dans la cause B.X. contre Procureur général du canton du Jura (recours en matière pénale) 6B_178/2007 du 23 juillet 2007
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG; Anforderungen an die Begründung erhobener Rügen. Für die Rügen der Verletzung von Bundesrecht und internationalem Recht entsprechen die aus Art. 42 Abs. 2 BGG fliessenden Begründungsanforderungen denjenigen, die f...
  7. 112 III 79
    Relevanz 16%
    19. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. November 1986 i.S. F.
    Regeste [D, F, I] Novenverbot im Verfahren vor Bundesgericht (Art. 79 Abs. 1 OG). Voraussetzungen, unter denen die kantonalen Behörden zu eigenen Abklärungen zu schreiten haben, wenn der Sachverhalt grundsätzlich von Amtes wegen zu ermitteln ist. Fehlt es an diesen Vorau...
  8. 112 III 88
    Relevanz 16%
    22. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. September 1986 i.S. X. gegen Y. S.A. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldanerkennung, die von einem Vertreter des Betriebenen unterzeichnet ist. Es verstösst auch dann nicht gegen Art. 4 BV, gestützt auf die von einem Vertreter unterzeichnete Schuldanerkennung provisorische Rechtsöffnung zu erteil...
  9. 133 III 489
    Relevanz 16%
    60. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. AG gegen Y. SA (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_102/2007 vom 9. Juli 2007
    Regeste [D, F, I] Anforderungen an das Rechtsbegehren einer Beschwerde; Art. 42 Abs. 1 BGG. Der Beschwerdeführer darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die Aufhebung des angefochtenen Entscheids zu beantragen, sondern muss einen Antrag in der Sache stellen (E....
  10. 121 III 46
    Relevanz 16%
    13. Estratto della sentenza 6 gennaio 1995 della Camera delle esecuzioni e dei fallimenti nella causa P c. Y Assicurazioni & litisconsorti (ricorso)
    Regeste [D, F, I] Art. 79 Abs. 1 OG. Anforderungen an die Begründung eines Rekurses. Beruht der angefochtene Entscheid auf zwei selbständigen Begründungen, so kann der Rekurs nur dann geprüft werden, wenn er sich gegen beide richtet.

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