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1245 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://04-09-2000-1P-393-2000
  1. 92 IV 156
    Relevanz
    40. Entscheid der Anklagekammer vom 29. August 1966 i.S. X. gegen Kriminalkommission des Kantons Appenzell-I. Rh.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Ist die Tat nur auf Antrag strafbar, so kann der Antragsteller die Anklagekammer auch anrufen, wenn kein Gerichtsstandskonflikt vorliegt (Erw. 1). 2. Art. 348 Abs. 1 geht den Bestimmungen des Art. 346 Abs. 1 StGB nach; e...
  2. 112 IV 142
    Relevanz
    42. Urteil der Anklagekammer vom 21. April 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Bestimmung des Gerichtsstandes.
  3. 120 IV 30
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 30. März 1994 i.S. H. gegen Bezirksanwaltschaft Zürich, Staatsanwaltschaften der Kantone Glarus, Zug und Basel-Stadt, Procureur général du canton de Genève
    Regeste [D, F, I] Art. 346 ff. StGB, Art. 132 Abs. 1 und 2 BdBSt. Bestimmung des Gerichtsstandes bei Steuerhinterziehung bzw. -betrug. Für die Verfolgung von Hinterziehungen der direkten Bundessteuer ist - unabhängig vom Ort der Ausführung der strafbaren Handlung - die V...
  4. 87 IV 45
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 10. Mai 1961 i.S. X. gegen Kriminalgericht des Kantons Luzern und Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin.
    Regeste [D, F, I] Die kantonale Strafbehörde, die erfährt, dass der Beschuldigte noch in einem oder in mehreren andern Kantonen ein Offizialdelikt begangen hat, ist verpflichtet, von Amtes wegen mit den Behörden des oder der andern Kantone zur Regelung der interkantonale...
  5. 120 IV 260
    Relevanz
    43. Urteil der Anklagekammer vom 26. September 1994 i.S. Bankinstitute der Städte Zürich und Genf sowie des Kantons Tessin gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 101bis und 105bis Abs. 2 BStP; Ersuchen um Auskünfte. Ein Ersuchen der Bundesanwaltschaft um Auskunft über das Bestehen eines Bankkontos oder -depots stellt ein Auskunftsbegehren gemäss Art. 101bis BStP dar und ist weder eine Zwangsmassnahme noch e...
  6. 86 IV 194
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    49. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 1. September 1960 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Y.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 263 BStP. 1. Der gesetzliche Gerichtsstand bildet die Regel, von der nur ausnahmsweise abgegangen werden darf; Ausnahme verneint (Erw. 1 und 2). 2. Kostenpflicht des Kantons, der das Bundesgericht missbräuchlich anruft...
  7. 122 IV 185
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    27. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 13. Juni 1996 i.S. A. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 91 ff., 99, 105bis Abs. 2, Art. 214 Abs. 1 BStP. Ernennung von Sachverständigen. Beim Beizug von buchhalterischen Sachverständigen durch die Bundesanwaltschaft zur Sichtung und Auswertung umfangreicher Akten im gerichtspolizeilichen Ermittlungsverf...
  8. 90 IV 236
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    49. Entscheid der Anklagekammer vom 18. November 1964 i.S. Boss gegen Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 349 StGB, Art. 96 Ziff. 3, 100 Ziff. 2 Abs. 1 SVG. Der Fahrzeugführer und der mitverantwortliche Halter, Arbeitgeber oder Vorgesetzte sind am Gerichtsstand des Art. 349 StGB zu verfolgen und zu beurteilen.
  9. 110 IV 112
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 14. Dezember 1984 i.S. Firma X gegen Bundesamt für Aussenwirtschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 3 VStrR; Fristwiederherstellung. Die Wiederherstellung der eine Beschwerde an die Anklagekammer betreffenden Frist des Art. 28 VStrR kann nur durch das Bundesgericht erfolgen.
  10. 81 IV 267
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    57. Entscheid der Anklagekammer vom 16. September 1955 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Juge d'instruction du canton de Vaud.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 Abs. 1 StGB. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) ist auch dann am Erfüllungsort zu verfolgen und zu beurteilen, wenn das Gemeinwesen in den Anspruch des Unterhaltsberechtigten eingetreten ist.

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